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Glossar für Kredit und Baufinanzierung

Willkommen im EM-Kredit Glossar. Hier werden Finanz- & Kreditbegriffe einfach erklärt — von Ablösebescheinigung bis Zinsbindung.

Begriffe rund um Baufinanzierung, Anschlussfinanzierung, Privatkredit und Umschuldung sind oft sperrig. Wir übersetzen sie in eine Sprache, die im Alltag funktioniert — ohne juristische Schachtelsätze, aber mit dem nötigen Kontext, damit Sie eine fundierte Entscheidung treffen können.

Wählen Sie über die Buchstabenleiste den passenden Anfangsbuchstaben oder klicken Sie direkt auf einen Begriff in der Liste. Jeder Eintrag enthält eine kompakte Definition, eine Einordnung in den Finanzierungsalltag und Querverweise auf verwandte Themen — etwa zu Effektivzins, Bonität oder Tilgungssatz.

Arbeitnehmersparzulage

Ein Begriff aus dem EM-Kredit Glossar

✤Die Arbeitnehmersparzulage ist eine staatliche Förderung für Arbeitnehmer, die Vermögenswirksame Leistungen (VL) anlegen.
✤Sie soll den langfristigen Vermögensaufbau unterstützen und wird nach dem Fünften Vermögensbildungsgesetz (VermBG) gewährt.
✤Die Höhe der Zulage hängt vom Einkommen des Arbeitnehmers ab.

Definition: Die Arbeitnehmersparzulage ist ein staatlicher Zuschuss, den Arbeitnehmer zusätzlich zu ihren Vermögenswirksamen Leistungen erhalten können. Vermögenswirksame Leistungen sind Sparbeträge, die vom Arbeitgeber direkt in eine vom Arbeitnehmer gewählte Anlageform eingezahlt werden – beispielsweise in einen Bausparvertrag, einen Fondssparplan oder einen Banksparplan.

Wie funktioniert die Arbeitnehmersparzulage?
Der Staat fördert die Einzahlungen mit einer Zulage, die je nach Anlageform unterschiedlich hoch ist: Bei einem Bausparvertrag beträgt sie 9 % der eingezahlten Beträge, bei vermögenswirksamen Leistungen in Aktienfonds 20 %. Voraussetzung ist, dass das Einkommen bestimmte Grenzen nicht überschreitet. Anspruch haben Arbeitnehmer, die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit erzielen.

Einkommensgrenzen:


  • Ledige: bis 20.000 Euro zu versteuerndes Einkommen pro Jahr
  • Verheiratete: bis 40.000 Euro zu versteuerndes Einkommen pro Jahr

Nur wer innerhalb dieser Grenzen bleibt, erhält die staatliche Förderung. Nach Ablauf der sogenannten Bindefrist – sie beträgt insgesamt sieben Jahre (sechs Jahre Einzahlung, ein Jahr Ruhephase) – erfolgt die Auszahlung über das Finanzamt.

Vorteile für Arbeitnehmer:

  • staatliche Förderung des Vermögensaufbaus
  • zusätzliche Ersparnisse ohne eigenes Risiko
  • flexible Nutzung nach Ablauf der Bindefrist

Wichtig für Kunden:
Die Arbeitnehmersparzulage ist ein attraktiver Weg, um langfristig Kapital aufzubauen – besonders für Berufseinsteiger und Arbeitnehmer mit mittlerem Einkommen. Wer regelmäßig Vermögenswirksame Leistungen spart und die Einkommensgrenzen einhält, profitiert von der staatlichen Unterstützung und legt gleichzeitig den Grundstein für finanzielle Sicherheit in der Zukunft.

(Stand 19.10.2025)

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