Wissenshub
Glossar für Kredit und Baufinanzierung
Willkommen im EM-Kredit Glossar. Hier werden Finanz- & Kreditbegriffe einfach erklärt: Von Ablösebescheinigung bis Zinsbindung findest du zentrale Begriffe aus Kredit, Anschlussfinanzierung und Baufinanzierung in einer sauberen, indexierbaren Struktur.
Auflassung erklärt
Ein Begriff aus dem EM-Kredit Glossar
✤Die Auflassung bezeichnet die Einigung zwischen Käufer und Verkäufer über den
Eigentumsübergang einer Immobilie.
✤Sie ist gesetzlich vorgeschrieben (§ 925 BGB) und Voraussetzung für die Eintragung ins
Grundbuch.
✤Die Erklärung muss bei gleichzeitiger Anwesenheit beider Parteien vor einem Notar erfolgen.
Definition:
Unter Auflassung versteht man im deutschen Immobilienrecht die verbindliche Vereinbarung
über den Eigentumsübergang eines Grundstücks. Sie stellt sicher, dass der Käufer rechtmäßig
Eigentümer der Immobilie wird. Erst nach der notariellen Auflassung kann die Umschreibung im
Grundbuch erfolgen – sie ist also ein zwingender Schritt beim Immobilienkauf.
Wie läuft die Auflassung ab?
Sobald der notarielle Kaufvertrag geschlossen wurde, erklären Käufer und Verkäufer gemeinsam
vor dem Notar die Auflassung. Damit bestätigen beide Parteien den Eigentumswechsel.
Anschließend veranlasst der Notar die Eintragung der neuen Eigentumsverhältnisse im
Grundbuch. Der Eigentumsübergang ist erst dann vollständig abgeschlossen, wenn:
- die Auflassung erklärt wurde,
- alle Vertragsbedingungen erfüllt sind (z. B. Zahlung des Kaufpreises),
- und die Umschreibung im Grundbuch erfolgt ist.
Auflassungsvormerkung – Schutz für den Käufer
Vor der endgültigen Eintragung kann der Käufer eine sogenannte Auflassungsvormerkung beim Grundbuchamt beantragen. Diese Vormerkung sichert seine Ansprüche ab und verhindert, dass der Verkäufer die Immobilie an eine andere Person weiterveräußert oder anderweitig belastet. Damit ist der Käufer bis zum endgültigen Eigentumseintrag rechtlich geschützt.
Wichtig für Kunden:
Die Auflassung ist ein zentraler Bestandteil jedes Immobilienkaufs in Deutschland. Ohne sie ist kein Eigentumsübergang möglich. Wer eine Immobilie kauft, sollte darauf achten, dass Auflassung und Auflassungsvormerkung korrekt beurkundet und eingetragen werden. So ist der Eigentumserwerb rechtlich abgesichert und das neue Zuhause steht auf sicherem Fundament.