EM Kredit
Wissenshub

Glossar für Kredit und Baufinanzierung

Willkommen im EM-Kredit Glossar. Hier werden Finanz- & Kreditbegriffe einfach erklärt — von Ablösebescheinigung bis Zinsbindung.

Begriffe rund um Baufinanzierung, Anschlussfinanzierung, Privatkredit und Umschuldung sind oft sperrig. Wir übersetzen sie in eine Sprache, die im Alltag funktioniert — ohne juristische Schachtelsätze, aber mit dem nötigen Kontext, damit Sie eine fundierte Entscheidung treffen können.

Wählen Sie über die Buchstabenleiste den passenden Anfangsbuchstaben oder klicken Sie direkt auf einen Begriff in der Liste. Jeder Eintrag enthält eine kompakte Definition, eine Einordnung in den Finanzierungsalltag und Querverweise auf verwandte Themen — etwa zu Effektivzins, Bonität oder Tilgungssatz.

Aufteilungsplan

Ein Begriff aus dem EM-Kredit Glossar

✤Ein Aufteilungsplan ist eine Bauzeichnung, die die einzelnen Wohneinheiten eines Gebäudes genau voneinander abgrenzt.
✤Er zeigt, welche Flächen zu welcher Wohnung oder zu welchem Eigentümer gehören.
✤Zudem werden Bereiche gekennzeichnet, die als Gemeinschaftseigentum genutzt werden dürfen.

Definition:
Der Aufteilungsplan ist ein offizieller Bestandteil der sogenannten Teilungserklärung und spielt eine zentrale Rolle beim Erwerb oder Verkauf von Eigentumswohnungen. Er zeigt, wie ein Gebäude in einzelne Wohn- oder Teileigentumseinheiten aufgeteilt ist. Jede Einheit ist darin mit einer eigenen Nummer versehen und klar abgegrenzt.

Was zeigt der Aufteilungsplan?
Der Plan enthält detaillierte Grundrisse des Gebäudes, die alle Räume, Flächen und Zuordnungen darstellen. Er verdeutlicht, welche Bereiche ausschließlich zu einer Wohnung gehören und welche Flächen gemeinschaftlich genutzt werden – etwa Treppenhäuser, Flure, Keller oder Gärten. So wird eindeutig festgelegt, wem welche Räume oder Grundstücksteile gehören und welche Teile allen Eigentümern gemeinsam zustehen.

Wann wird ein Aufteilungsplan benötigt?
Ein Aufteilungsplan ist erforderlich, wenn ein Gebäude in mehrere Eigentumseinheiten aufgeteilt werden soll – zum Beispiel bei Mehrfamilienhäusern, Reihenhäusern oder größeren Wohnanlagen. Er wird meist vom Architekten oder einem Vermessungsbüro erstellt und muss von der zuständigen Baubehörde bestätigt werden.

Wichtig für Kunden:
Der Aufteilungsplan ist eine unverzichtbare Grundlage beim Kauf einer Eigentumswohnung. Er sorgt für Klarheit über Eigentumsverhältnisse und Nutzungsrechte im Gebäude. Wer eine Wohnung erwirbt, sollte den Aufteilungsplan sorgfältig prüfen, um sicherzugehen, dass die Flächenaufteilung, Gemeinschaftsbereiche und Sondernutzungsrechte korrekt angegeben sind. Nur so lässt sich vermeiden, dass es später zu Missverständnissen oder rechtlichen Streitigkeiten kommt.

Alle Begriffe von A bis Z