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Glossar für Kredit und Baufinanzierung

Willkommen im EM-Kredit Glossar. Hier werden Finanz- & Kreditbegriffe einfach erklärt — von Ablösebescheinigung bis Zinsbindung.

Begriffe rund um Baufinanzierung, Anschlussfinanzierung, Privatkredit und Umschuldung sind oft sperrig. Wir übersetzen sie in eine Sprache, die im Alltag funktioniert — ohne juristische Schachtelsätze, aber mit dem nötigen Kontext, damit Sie eine fundierte Entscheidung treffen können.

Wählen Sie über die Buchstabenleiste den passenden Anfangsbuchstaben oder klicken Sie direkt auf einen Begriff in der Liste. Jeder Eintrag enthält eine kompakte Definition, eine Einordnung in den Finanzierungsalltag und Querverweise auf verwandte Themen — etwa zu Effektivzins, Bonität oder Tilgungssatz.

Bankgeheimnis

Ein Begriff aus dem EM-Kredit Glossar

✤Das Bankgeheimnis verpflichtet Banken dazu, die Daten und finanziellen Informationen ihrer Kunden vertraulich zu behandeln.
✤Es schützt alle Angaben zu Konten, Vermögen, Krediten und Transaktionen vor unbefugtem Zugriff.
✤Nur in gesetzlich geregelten Ausnahmefällen dürfen Banken Informationen weitergeben.

Definition:
Das Bankgeheimnis bedeutet, dass Kreditinstitute keine Daten über ihre Kunden an Dritte weitergeben dürfen. Es schützt persönliche und finanzielle Informationen wie Kontostände, Überweisungen, Kredite oder Depots. Diese Vertraulichkeit gilt als Grundlage des Vertrauensverhältnisses zwischen Bank und Kunde.

Was fällt unter das Bankgeheimnis?
Geschützt sind alle Informationen, die Banken im Rahmen einer Geschäftsbeziehung erheben, darunter:


  • persönliche Daten wie Name, Adresse oder Geburtsdatum
  • Kontodaten (IBAN, BIC, Kontonummern)
  • Kontobewegungen und Vermögenswerte
  • Vertrags- und Kreditinformationen

Eine Weitergabe darf nur erfolgen, wenn der Kunde ausdrücklich zustimmt oder wenn eine gesetzliche Verpflichtung besteht – etwa bei Ermittlungen wegen Geldwäsche, Steuerhinterziehung oder aufgrund eines Gerichtsbeschlusses.

Wann gilt das Bankgeheimnis nicht?
In bestimmten Fällen darf die Bank Informationen weitergeben, z. B. an Behörden, Gerichte oder im Rahmen gesetzlicher Meldepflichten. Das Bankgeheimnis kann auch freiwillig durch den Kunden aufgehoben werden, etwa bei einer SCHUFA-Klausel oder zur Bonitätsprüfung bei Kreditanträgen. Dabei werden jedoch keine vollständigen Kontodaten übermittelt, sondern nur relevante Angaben.

Rechtliche Grundlage:
In Deutschland ist das Bankgeheimnis kein eigenes Gesetz, sondern ergibt sich aus verschiedenen Regelungen – insbesondere aus der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), der vertraglichen Verschwiegenheitspflicht und dem Gewohnheitsrecht.

Wichtig für Kunden:
Das Bankgeheimnis sorgt dafür, dass finanzielle Informationen geschützt bleiben. Bei jedem Verdacht auf Geldwäsche oder Betrug dürfen Banken jedoch Daten weitergeben. Kunden sollten sich bewusst sein, wann und unter welchen Bedingungen ihre Finanzdaten weitergereicht werden dürfen.

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