Wissenshub
Glossar für Kredit und Baufinanzierung
Willkommen im EM-Kredit Glossar. Hier werden Finanz- & Kreditbegriffe einfach erklärt: Von Ablösebescheinigung bis Zinsbindung findest du zentrale Begriffe aus Kredit, Anschlussfinanzierung und Baufinanzierung in einer sauberen, indexierbaren Struktur.
- Bankgeheimnis
- Bauanzeige
- Baubeschreibung
- Baudarlehen
- Baufinanzierungsberater
- Bauherr
- Baunebenkosten
- Bausparbeiträge
- Bausparguthaben
- Bausparkassen
- Bausparsumme
- Bauspartarif
- Bausparvertrag
- Bauträgern
- Bebauungsplan
- Beleihung
- Beleihung einer Lebensversicherung
- Beleihungsgrenze
- Beleihungswert
- Bereithaltungsszinsen
- Bewertungszahl (BWZ)
- Bewertungszahlfaktor Laufzeit
- Bewirtschaftungskosten
- Bonität
- Bonitätsindex
- Briefgrundschuld
- Buchgrundschuld
- Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
- Bürgschaft
Bauanzeige erklärt
Ein Begriff aus dem EM-Kredit Glossar
✤Eine Bauanzeige ist eine Mitteilung an die zuständige Baubehörde über ein geplantes
Bauvorhaben.
✤Sie wird erforderlich, wenn kein vollständiges Baugenehmigungsverfahren nötig ist.
✤Ziel ist es, die Einhaltung der geltenden Bauvorschriften sicherzustellen.
Definition:
Die Bauanzeige – auch als Genehmigungsfreistellung bezeichnet – betrifft kleinere
Bauvorhaben, die keiner klassischen Baugenehmigung bedürfen. Mit der Anzeige informiert der
Bauherr die zuständige Behörde über das geplante Projekt. Diese prüft, ob das Vorhaben den
baurechtlichen Vorgaben entspricht, etwa hinsichtlich Abstandsflächen, Nutzung oder
Baugrenzen. Erst wenn keine Einwände bestehen, darf mit dem Bau begonnen werden.
Wann ist eine Bauanzeige erforderlich?
Eine Bauanzeige kommt vor allem bei kleineren Projekten zum Einsatz, die als
genehmigungsfrei gelten, aber trotzdem angezeigt werden müssen. Typische Beispiele sind:
- Garagen oder Carports
- Gartenhäuser
- Wintergärten oder kleinere Anbauten
- Änderungen an bestehenden Gebäuden
Damit bleibt die Behörde über neue Bauvorhaben informiert und kann bei Bedarf prüfen, ob alle Vorschriften eingehalten werden.
Ablauf einer Bauanzeige
Der Bauherr reicht die Unterlagen bei der zuständigen Baubehörde ein. Dazu gehören Bauzeichnungen, Lageplan, Baubeschreibung und Nachweise über die Einhaltung des Bebauungsplans. Nach der Prüfung entscheidet die Behörde, ob das Bauvorhaben wie angezeigt umgesetzt werden darf.
Wichtig für Kunden:
Die Bauanzeige ersetzt keine Baugenehmigung, sie vereinfacht lediglich das Verfahren für kleinere Bauprojekte. Wer bauen möchte, sollte sich vorab bei der örtlichen Baubehörde informieren, ob sein Vorhaben anzeigepflichtig ist. Eine korrekt eingereichte Bauanzeige sorgt dafür, dass das Projekt reibungslos starten kann und rechtlich abgesichert ist.