Wissenshub
Glossar für Kredit und Baufinanzierung
Willkommen im EM-Kredit Glossar. Hier werden Finanz- & Kreditbegriffe einfach erklärt: Von Ablösebescheinigung bis Zinsbindung findest du zentrale Begriffe aus Kredit, Anschlussfinanzierung und Baufinanzierung in einer sauberen, indexierbaren Struktur.
- Bankgeheimnis
- Bauanzeige
- Baubeschreibung
- Baudarlehen
- Baufinanzierungsberater
- Bauherr
- Baunebenkosten
- Bausparbeiträge
- Bausparguthaben
- Bausparkassen
- Bausparsumme
- Bauspartarif
- Bausparvertrag
- Bauträgern
- Bebauungsplan
- Beleihung
- Beleihung einer Lebensversicherung
- Beleihungsgrenze
- Beleihungswert
- Bereithaltungsszinsen
- Bewertungszahl (BWZ)
- Bewertungszahlfaktor Laufzeit
- Bewirtschaftungskosten
- Bonität
- Bonitätsindex
- Briefgrundschuld
- Buchgrundschuld
- Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
- Bürgschaft
Bauherr erklärt
Ein Begriff aus dem EM-Kredit Glossar
✤Als Bauherr gilt die Person, die auf eigene Verantwortung ein Bauvorhaben plant, finanziert
und umsetzt.
✤Der Bauherr trägt das wirtschaftliche Risiko und trifft alle wesentlichen Entscheidungen
rund um den Bau.
✤Er kann den Bau selbst durchführen oder eine Baufirma mit der Umsetzung beauftragen.
Definition:
Der Begriff Bauherr bezeichnet die Person oder Institution, die den Bau eines Gebäudes in
Auftrag gibt und für die Durchführung sowie Finanzierung verantwortlich ist. Dabei spielt es
keine Rolle, ob der Bauherr selbst Hand anlegt oder Fachbetriebe beauftragt – entscheidend
ist, dass er das Projekt auf eigene Rechnung und eigenes Risiko realisiert.
Welche Aufgaben hat ein Bauherr?
Ein Bauherr übernimmt die gesamte Organisation und Verantwortung für das Bauvorhaben. Zu
seinen Aufgaben gehören:
- Auswahl von Grundstück, Architekt und Baufirma
- Beantragung der Baugenehmigung und Einhaltung gesetzlicher Vorschriften
- Finanzierung und Kontrolle der Baukosten
- Überwachung des Baufortschritts und Abnahme der Leistungen
Damit trägt der Bauherr sowohl das finanzielle als auch das rechtliche Risiko des Projekts.
Bauherreninitiative und Bauherrenrisiko
Zur sogenannten Bauherreneigenschaft gehören zwei zentrale Merkmale:
- Bauherreninitiative: Der Bauherr entscheidet über Planung, Finanzierung und Ausführung.
- Bauherrenrisiko: Er haftet für eventuelle Baumängel, Kostensteigerungen oder Verzögerungen, auch wenn externe Dienstleister beteiligt sind.
Rechte und Pflichten des Bauherrn
Der Bauherr ist verpflichtet, alle baurechtlichen Bestimmungen einzuhalten, Sicherheitsvorschriften zu beachten und für die ordnungsgemäße Bauausführung zu sorgen. Gleichzeitig hat er das Recht, über alle wichtigen Schritte des Projekts zu bestimmen und Verträge mit Architekten, Handwerkern oder Banken abzuschließen.
Wichtig für Kunden:
Der Bauherr ist die zentrale Figur jedes Bauprojekts – ohne ihn gibt es kein Bauvorhaben. Wer selbst Bauherr wird, sollte sich frühzeitig über Finanzierung, Planung und rechtliche Rahmenbedingungen informieren, um Risiken zu minimieren und den Traum vom Eigenheim erfolgreich umzusetzen.