Wissenshub
Glossar für Kredit und Baufinanzierung
Willkommen im EM-Kredit Glossar. Hier werden Finanz- & Kreditbegriffe einfach erklärt: Von Ablösebescheinigung bis Zinsbindung findest du zentrale Begriffe aus Kredit, Anschlussfinanzierung und Baufinanzierung in einer sauberen, indexierbaren Struktur.
- Bankgeheimnis
- Bauanzeige
- Baubeschreibung
- Baudarlehen
- Baufinanzierungsberater
- Bauherr
- Baunebenkosten
- Bausparbeiträge
- Bausparguthaben
- Bausparkassen
- Bausparsumme
- Bauspartarif
- Bausparvertrag
- Bauträgern
- Bebauungsplan
- Beleihung
- Beleihung einer Lebensversicherung
- Beleihungsgrenze
- Beleihungswert
- Bereithaltungsszinsen
- Bewertungszahl (BWZ)
- Bewertungszahlfaktor Laufzeit
- Bewirtschaftungskosten
- Bonität
- Bonitätsindex
- Briefgrundschuld
- Buchgrundschuld
- Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
- Bürgschaft
Beleihungsgrenze erklärt
Ein Begriff aus dem EM-Kredit Glossar
✤Die Beleihungsgrenze gibt an, bis zu welchem Anteil des Beleihungswertes einer Immobilie
ein Kreditinstitut einen Kredit gewährt.
✤Sie dient der Risikobegrenzung und schützt Banken vor finanziellen Verlusten im Falle von
Wertschwankungen oder Zahlungsausfällen.
✤Für Kreditnehmer ist sie eine zentrale Kennzahl, um den maximal finanzierbaren Anteil ihrer
Immobilie zu bestimmen.
Definition:
Die Beleihungsgrenze ist der prozentuale Anteil des Beleihungswerts, den ein Kreditgeber als
Sicherheit anerkennt. Sie bestimmt, welcher Teil des Immobilienwerts zur Finanzierung
herangezogen werden darf. Der restliche Betrag muss in der Regel durch Eigenkapital gedeckt
werden. Die Höhe der Beleihungsgrenze hängt vom jeweiligen Kreditinstitut, der Art der
Immobilie und der Bonität des Kreditnehmers ab.
Übliche Werte in der Praxis:
Für klassische Immobilienfinanzierungen liegt die Beleihungsgrenze häufig bei 60 % des
Beleihungswerts.
Bei besonders guter Bonität oder staatlicher Förderung kann sie auf bis zu 80 % steigen.
Kredite oberhalb dieser Grenze gelten als riskanter und werden meist nur mit höheren
Zinssätzen oder zusätzlichen Sicherheiten vergeben (Nachrangfinanzierung).
Beispiel:
Hat eine Immobilie einen Beleihungswert von 400.000 €, liegt die Beleihungsgrenze bei 60 % –
also bei 240.000 €.
Das bedeutet: Bis zu diesem Betrag gewährt die Bank ein Darlehen zu den regulären
Konditionen. Für den darüber hinausgehenden Finanzierungsbedarf muss der Kreditnehmer
Eigenkapital einsetzen oder eine zweite Finanzierung vereinbaren.
Unterschied zu Beleihungswert und Verkehrswert:
- Der Verkehrswert spiegelt den aktuellen Marktpreis wider.
- Der Beleihungswert ist der vorsichtig kalkulierte Sicherheitswert.
- Die Beleihungsgrenze definiert, welcher Teil dieses Sicherheitswerts tatsächlich beliehen werden darf.
Wichtig für Kunden:
Die Beleihungsgrenze entscheidet maßgeblich über die Höhe des möglichen Darlehens und die Konditionen der Baufinanzierung. Wer seinen Eigenkapitalanteil und die Beleihungsgrenze richtig einschätzt, kann gezielt Einfluss auf die Zinsen nehmen und eine solide, langfristig tragfähige Finanzierung aufbauen.