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Glossar für Kredit und Baufinanzierung

Willkommen im EM-Kredit Glossar. Hier werden Finanz- & Kreditbegriffe einfach erklärt — von Ablösebescheinigung bis Zinsbindung.

Begriffe rund um Baufinanzierung, Anschlussfinanzierung, Privatkredit und Umschuldung sind oft sperrig. Wir übersetzen sie in eine Sprache, die im Alltag funktioniert — ohne juristische Schachtelsätze, aber mit dem nötigen Kontext, damit Sie eine fundierte Entscheidung treffen können.

Wählen Sie über die Buchstabenleiste den passenden Anfangsbuchstaben oder klicken Sie direkt auf einen Begriff in der Liste. Jeder Eintrag enthält eine kompakte Definition, eine Einordnung in den Finanzierungsalltag und Querverweise auf verwandte Themen — etwa zu Effektivzins, Bonität oder Tilgungssatz.

Beleihungsgrenze

Ein Begriff aus dem EM-Kredit Glossar

✤Die Beleihungsgrenze gibt an, bis zu welchem Anteil des Beleihungswertes einer Immobilie ein Kreditinstitut einen Kredit gewährt.
✤Sie dient der Risikobegrenzung und schützt Banken vor finanziellen Verlusten im Falle von Wertschwankungen oder Zahlungsausfällen.
✤Für Kreditnehmer ist sie eine zentrale Kennzahl, um den maximal finanzierbaren Anteil ihrer Immobilie zu bestimmen.

Definition:
Die Beleihungsgrenze ist der prozentuale Anteil des Beleihungswerts, den ein Kreditgeber als Sicherheit anerkennt. Sie bestimmt, welcher Teil des Immobilienwerts zur Finanzierung herangezogen werden darf. Der restliche Betrag muss in der Regel durch Eigenkapital gedeckt werden. Die Höhe der Beleihungsgrenze hängt vom jeweiligen Kreditinstitut, der Art der Immobilie und der Bonität des Kreditnehmers ab.

Übliche Werte in der Praxis:
Für klassische Immobilienfinanzierungen liegt die Beleihungsgrenze häufig bei 60 % des Beleihungswerts. Bei besonders guter Bonität oder staatlicher Förderung kann sie auf bis zu 80 % steigen. Kredite oberhalb dieser Grenze gelten als riskanter und werden meist nur mit höheren Zinssätzen oder zusätzlichen Sicherheiten vergeben (Nachrangfinanzierung).

Beispiel:
Hat eine Immobilie einen Beleihungswert von 400.000 €, liegt die Beleihungsgrenze bei 60 % – also bei 240.000 €. Das bedeutet: Bis zu diesem Betrag gewährt die Bank ein Darlehen zu den regulären Konditionen. Für den darüber hinausgehenden Finanzierungsbedarf muss der Kreditnehmer Eigenkapital einsetzen oder eine zweite Finanzierung vereinbaren.

Unterschied zu Beleihungswert und Verkehrswert:


  • Der Verkehrswert spiegelt den aktuellen Marktpreis wider.
  • Der Beleihungswert ist der vorsichtig kalkulierte Sicherheitswert.
  • Die Beleihungsgrenze definiert, welcher Teil dieses Sicherheitswerts tatsächlich beliehen werden darf.

Wichtig für Kunden:
Die Beleihungsgrenze entscheidet maßgeblich über die Höhe des möglichen Darlehens und die Konditionen der Baufinanzierung. Wer seinen Eigenkapital-Anteil und den Beleihungswert richtig einschätzt, kann gezielt Einfluss auf die Zinsen nehmen und eine solide, langfristig tragfähige Baufinanzierung aufbauen.

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