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Wissenshub

Glossar für Kredit und Baufinanzierung

Willkommen im EM-Kredit Glossar. Hier werden Finanz- & Kreditbegriffe einfach erklärt: Von Ablösebescheinigung bis Zinsbindung findest du zentrale Begriffe aus Kredit, Anschlussfinanzierung und Baufinanzierung in einer sauberen, indexierbaren Struktur.

Bürgschaft erklärt

Ein Begriff aus dem EM-Kredit Glossar

✤Eine Bürgschaft ist eine rechtliche Absicherung, bei der eine Person – der Bürge – für die Schulden eines anderen einsteht.
✤Sie dient Gläubigern als zusätzliche Sicherheit, falls der Schuldner seine Zahlungen nicht leisten kann.
✤Bürgschaften kommen häufig bei Krediten, Mietverträgen oder geschäftlichen Vereinbarungen zum Einsatz.

Definition:
Bei einer Bürgschaft verpflichtet sich der Bürge, die offenen Forderungen eines Schuldners zu übernehmen, falls dieser zahlungsunfähig wird. Durch diese zusätzliche Sicherheit können Kreditnehmer oder Mieter Verträge abschließen, die ohne Bürge oft nicht möglich wären.

Bürgschaft bei Krediten und Mietverträgen
Banken verlangen eine Bürgschaft häufig, wenn der Kreditnehmer nicht genügend Sicherheiten vorweisen kann – etwa bei einer Baufinanzierung. Der Bürge verpflichtet sich in diesem Fall, für ausstehende Kreditraten aufzukommen. Auch bei Mietverhältnissen spielt die Bürgschaft eine Rolle. Wenn ein Mieter keine ausreichende Bonität hat oder keine Kaution hinterlegen kann, kann beispielsweise ein Familienmitglied als Bürge einspringen und für mögliche Mietrückstände haften.

Formale Voraussetzungen
Damit eine Bürgschaft rechtsgültig ist, muss sie nach § 766 BGB schriftlich erfolgen. Der Vertrag muss die wichtigsten Angaben enthalten:


  • Höhe der verbürgten Schuld
  • Name des Gläubigers und des Schuldners
  • genaue Bezeichnung der Hauptschuld

Elektronische oder mündliche Vereinbarungen sind für Privatpersonen nicht ausreichend und daher ungültig.

Haftungsformen und Voraussetzungen
Bei einer Ausfallbürgschaft muss der Gläubiger erst nachweisen, dass der Schuldner nicht zahlen kann. Bei einer selbstschuldnerischen Bürgschaft haftet der Bürge sofort. In jedem Fall ist eine gute Bonität entscheidend: Banken prüfen Einkommen, SCHUFA-Einträge und Beschäftigungsverhältnisse, bevor sie eine Bürgschaft akzeptieren.

Wichtig für Kunden:
Tritt der Bürge im Ernstfall ein, gehen seine Zahlungen auf den Schuldner über – er kann das Geld später zurückfordern. Eine Bürgschaft ist immer eine große finanzielle Verantwortung. Wer für jemanden bürgt, sollte genau prüfen, ob er im Notfall die Verpflichtungen wirklich übernehmen kann.