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Wissenshub

Glossar für Kredit und Baufinanzierung

Willkommen im EM-Kredit Glossar. Hier werden Finanz- & Kreditbegriffe einfach erklärt: Von Ablösebescheinigung bis Zinsbindung findest du zentrale Begriffe aus Kredit, Anschlussfinanzierung und Baufinanzierung in einer sauberen, indexierbaren Struktur.

Darlehensvertrag erklärt

Ein Begriff aus dem EM-Kredit Glossar

✤Ein Darlehensvertrag definiert die rechtlich bindenden Bedingungen, unter denen ein Darlehensgeber einem Darlehensnehmer Geld leiht.
✤Er kann sowohl mit Kreditinstituten als auch mit Privatpersonen abgeschlossen werden.
✤Im Rahmen der Baufinanzierung legt er konkret die Modalitäten für Kreditvergabe, Rückzahlung, Zinsen und Sicherheiten fest.

Definition:
Der Darlehensvertrag ist ein schuldrechtlicher Vertrag, der die Rechte und Pflichten von Darlehensgeber und Darlehensnehmer verbindlich regelt und rechtlich absichert.

Wichtige Vertragsinhalte:
Ein Darlehensvertrag regelt die Höhe des Darlehens, Laufzeit, Zinssatz (fest oder variabel), Tilgungsmodalitäten und Zahlungsrhythmus. Bei Immobilienfinanzierungen enthält er zudem Sondervereinbarungen wie Sondertilgungen, Vorfälligkeitsentschädigungen oder Sicherheiten durch Grundschulden. Auch mögliche Gebühren, Bearbeitungsaufwände oder Kosten für Versicherungen können darin enthalten sein.

Besondere Vereinbarungen:
Manche Verträge erlauben flexible Tilgungen oder Sonderzahlungen, andere enthalten Strafzahlungen bei Zahlungsverzug. Bei variablen Zinsen kann sich die monatliche Rate während der Laufzeit ändern. Solche Vereinbarungen sollten vor Unterzeichnung genau geprüft werden, um Überraschungen zu vermeiden und die finanzielle Planung zu sichern.

Pflichten der Vertragsparteien:
Der Darlehensnehmer muss die vereinbarten Zahlungen fristgerecht leisten, Sicherheiten bereitstellen und sich an die vertraglichen Bedingungen halten. Der Darlehensgeber ist verpflichtet, die vereinbarte Summe auszuzahlen und die Vertragsbedingungen einzuhalten. Änderungen bedürfen der Zustimmung beider Parteien.

Wichtig für Kunden:
Vor Abschluss sollten alle Vertragsklauseln sorgfältig geprüft werden, insbesondere Zinssatz, Laufzeit, Tilgungsmodalitäten, Sicherheiten und mögliche Zusatzkosten. Bei komplexen Vereinbarungen empfiehlt sich fachliche Beratung, um langfristige finanzielle Nachteile zu vermeiden.