Glossar für Kredit und Baufinanzierung
Willkommen im EM-Kredit Glossar. Hier werden Finanz- & Kreditbegriffe einfach erklärt — von Ablösebescheinigung bis Zinsbindung.
Begriffe rund um Baufinanzierung, Anschlussfinanzierung, Privatkredit und Umschuldung sind oft sperrig. Wir übersetzen sie in eine Sprache, die im Alltag funktioniert — ohne juristische Schachtelsätze, aber mit dem nötigen Kontext, damit Sie eine fundierte Entscheidung treffen können.
Wählen Sie über die Buchstabenleiste den passenden Anfangsbuchstaben oder klicken Sie direkt auf einen Begriff in der Liste. Jeder Eintrag enthält eine kompakte Definition, eine Einordnung in den Finanzierungsalltag und Querverweise auf verwandte Themen — etwa zu Effektivzins, Bonität oder Tilgungssatz.
Eigentum
✤Eigentum bezeichnet in der Baufinanzierung das rechtliche Besitzrecht an einem Grundstück
oder einer Immobilie.
✤Es wird durch Eintragung ins Grundbuch gesichert und bildet die rechtliche Grundlage für
Eigentum und Nutzung.
✤Während der Finanzierungsphase dient das Eigentum dem Kreditgeber als Sicherheit, während
der Käufer das Nutzungsrecht erhält.
Definition:
Eigentum ist das umfassende rechtliche Herrschaftsrecht über eine Immobilie. Es erlaubt dem
Eigentümer, die Immobilie zu nutzen, zu vermieten, zu verkaufen oder zu belasten, sofern
keine vertraglichen Einschränkungen bestehen.
Eigentum im Rahmen der Baufinanzierung:
- Bei klassischen Hypothekendarlehen dient die Grundschuld als Sicherheit für den Kreditgeber.
- Bei speziellen Finanzierungsformen wie Raten- oder Teilzahlungsvereinbarungen kann ein Eigentumsvorbehalt vereinbart werden.
- Die Eigentumsübertragung erfolgt notariell und wird im Grundbuch eingetragen, um die Rechtsgültigkeit sicherzustellen.
Praktisches Beispiel – Eigentumsvorbehalt:
Ein Käufer erwirbt eine Neubauwohnung über Finanzierung. Er kann sofort einziehen und die Wohnung nutzen, bleibt aber formal nicht Eigentümer, solange der Kaufpreis nicht vollständig beglichen ist. Bei Zahlungsverzug kann der Verkäufer die Wohnung zurückfordern, und der Käufer verliert das Nutzungsrecht. Bereits geleistete Zahlungen werden anteilig erstattet.
Sicherungsfunktion für den Kreditgeber:
- Eingetragenes Eigentum oder Grundschuld sichert das Darlehen ab.
- Bei Zahlungsausfall kann die Immobilie verwertet werden, um offene Forderungen zu decken.
- Das Eigentum stärkt die Bonität des Kreditnehmers und ermöglicht günstigere Kreditkonditionen.
Besonderheiten bei Gemeinschaftseigentum:
- Bei mehreren Eigentümern (z. B. Ehepaare oder Partnerschaften) regeln Kaufverträge und Grundbucheintrag die Anteile und Rechte.
- Vorkaufsrechte oder Teilungsverträge können die Verfügungsgewalt beeinflussen.
Wichtig für Kunden:
Eigentum sichert nicht nur die Immobilie rechtlich, sondern ist zentral für die Baufinanzierung. Prüfen Sie, welche Rechte und Pflichten Sie bereits als Eigentümer innehaben, wie Eigentumsvorbehalt oder Grundschuld wirken, und stellen Sie sicher, dass die notarielle Übertragung korrekt erfolgt.
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