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Glossar für Kredit und Baufinanzierung

Willkommen im EM-Kredit Glossar. Hier werden Finanz- & Kreditbegriffe einfach erklärt: Von Ablösebescheinigung bis Zinsbindung findest du zentrale Begriffe aus Kredit, Anschlussfinanzierung und Baufinanzierung in einer sauberen, indexierbaren Struktur.

Eigentumsvorbehalt erklärt

Ein Begriff aus dem EM-Kredit Glossar

✤Der Eigentumsvorbehalt regelt, dass das Eigentum an einem gekauften Objekt erst nach vollständiger Zahlung auf den Käufer übergeht.
✤Für Kredite bedeutet dies: Der Käufer kann das Objekt nutzen, ist aber rechtlich erst nach der vollständigen Tilgung Eigentümer.
✤Der Kreditgeber kann das Objekt als Sicherheit nutzen, was die Kreditchancen und Konditionen verbessern kann.

Definition:
Der Eigentumsvorbehalt ist eine Vereinbarung im Kaufrecht, nach der der Käufer erst Eigentümer einer Ware wird, wenn der Kaufpreis vollständig bezahlt ist.

Grundlegendes zum Eigentumsvorbehalt:
Bei alltäglichen Käufen, etwa im Laden oder online, erfolgt die Eigentumsübertragung sofort nach Bezahlung. In anderen Fällen — wie Lieferungen für die Produktion, Ratenkäufe oder Finanzierungen von Wirtschaftsgütern (z. B. Neufahrzeuge) — wird die Ware zwar übergeben, aber bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers oder Kreditgebers.

Warum Eigentumsvorbehalt bei Krediten üblich ist:
Der Kreditgeber wird vorübergehend Eigentümer, sodass er das Objekt als Sicherheit hinterlegen kann. Bei Nichtzahlung oder Insolvenz kann das Objekt verkauft werden, der Käufer verliert lediglich das Nutzungsrecht, bereits geleistete Zahlungen werden erstattet.

Rechtliche Grundlagen:
Im § 433 Abs. 1 BGB ist die Herausgabepflicht des Verkäufers geregelt, selbst bei Ratenzahlung oder Rechnungskauf. Auch nachträglich kann ein Eigentumsvorbehalt vereinbart werden, sofern der Käufer zustimmt. Bei Zahlungsverzug regelt § 346 Abs. 1 BGB die Rückgabe der Ware.

Wichtig für Kunden:
Beim Eigentumsvorbehalt sollten Sie besonders auf die Vertragsdetails achten. Prüfen Sie, ob der Eigentumsvorbehalt klar vereinbart ist, welche Rechte Sie als Käufer haben und welche Pflichten für den Verkäufer gelten. Achten Sie darauf, wie Teilzahlungen oder Raten geregelt sind und unter welchen Bedingungen die Herausgabe der Ware erfolgen kann. Ein genaues Verständnis dieser Punkte hilft, Überraschungen zu vermeiden und Ihre Rechte bei Kredit- oder Ratenkäufen sicherzustellen.