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Glossar für Kredit und Baufinanzierung

Willkommen im EM-Kredit Glossar. Hier werden Finanz- & Kreditbegriffe einfach erklärt — von Ablösebescheinigung bis Zinsbindung.

Begriffe rund um Baufinanzierung, Anschlussfinanzierung, Privatkredit und Umschuldung sind oft sperrig. Wir übersetzen sie in eine Sprache, die im Alltag funktioniert — ohne juristische Schachtelsätze, aber mit dem nötigen Kontext, damit Sie eine fundierte Entscheidung treffen können.

Wählen Sie über die Buchstabenleiste den passenden Anfangsbuchstaben oder klicken Sie direkt auf einen Begriff in der Liste. Jeder Eintrag enthält eine kompakte Definition, eine Einordnung in den Finanzierungsalltag und Querverweise auf verwandte Themen — etwa zu Effektivzins, Bonität oder Tilgungssatz.

Einheitswert

Ein Begriff aus dem EM-Kredit Glossar

✤Einheitswert ist ein vom Finanzamt festgelegter Richtwert für Grundstücke und Gebäude.
✤Historisch diente er als Grundlage zur Berechnung verschiedener Steuern wie Grundsteuer, Gewerbesteuer, Grunderwerbsteuer und Vermögensteuer, heute ist er teilweise noch für Steuerberechnungen relevant.
✤Auch die Erbschafts- und Schenkungssteuer kann auf Basis des Einheitswerts ermittelt werden, wobei sich die Berechnungsgrundlagen seit 1997 verändert haben. Hinweis: Der Einheitswert allein gibt keine Auskunft über Marktwert oder Beleihungswert der Immobilie.

Definition:
Der Einheitswert ist ein amtlicher Wert, den das Finanzamt für Grundstücke und Immobilien festlegt. Er bildet die Grundlage zur Ermittlung steuerlicher Belastungen und soll eine einheitliche Bewertung von Immobilienvermögen gewährleisten. Heute ist er überwiegend historisch relevant, da für die Grundsteuer in Deutschland seit der Reform 2022 der neue Grundsteuerwert verwendet wird.

Bedeutung für Steuerzahlungen:
Auf Basis des Einheitswerts wird insbesondere die Grundsteuer berechnet, die Grundstückseigentümer jährlich zahlen müssen. Auch für Gewerbesteuer oder Grunderwerbsteuer kann der Einheitswert herangezogen werden, wobei jeweils spezifische Bewertungsformeln und Hebesätze gelten. Seit 1997 wird die Erbschaftssteuer für Immobilien überwiegend anhand der Grundbesitzwerte, die eng mit dem Einheitswert verknüpft sind, berechnet.

Berechnung und Faktoren:


  • Lage und Größe: Grundstücksfläche, Lage innerhalb der Gemeinde und Bebauungsart beeinflussen den Einheitswert.
  • Art der Immobilie: Wohngebäude, Gewerbeimmobilien oder landwirtschaftliche Flächen werden unterschiedlich bewertet.
  • Baujahr und Zustand: Ältere Gebäude oder solche in schlechtem Zustand können einen niedrigeren Einheitswert erhalten.

Wichtig für Kunden:
Der Einheitswert wirkt sich direkt auf Ihre steuerlichen Belastungen aus. Als Immobilienbesitzer sollten Sie ihn kennen, um die Höhe von Grundsteuer, Grunderwerbsteuer oder Erbschaftssteuer realistisch einschätzen zu können. Ein Überblick über die Einheitswerte hilft zudem bei Finanzierungsentscheidungen, da diese Werte oft in Bankenbewertungen oder Beleihungsentscheidungen einfließen.

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