Glossar für Kredit und Baufinanzierung
Willkommen im EM-Kredit Glossar. Hier werden Finanz- & Kreditbegriffe einfach erklärt — von Ablösebescheinigung bis Zinsbindung.
Begriffe rund um Baufinanzierung, Anschlussfinanzierung, Privatkredit und Umschuldung sind oft sperrig. Wir übersetzen sie in eine Sprache, die im Alltag funktioniert — ohne juristische Schachtelsätze, aber mit dem nötigen Kontext, damit Sie eine fundierte Entscheidung treffen können.
Wählen Sie über die Buchstabenleiste den passenden Anfangsbuchstaben oder klicken Sie direkt auf einen Begriff in der Liste. Jeder Eintrag enthält eine kompakte Definition, eine Einordnung in den Finanzierungsalltag und Querverweise auf verwandte Themen — etwa zu Effektivzins, Bonität oder Tilgungssatz.
Erbbaupacht
✤Erbbaupacht bezeichnet die Überlassung eines Grundstücks durch den Eigentümer (Verpächter)
an einen Pächter für eine vereinbarte Laufzeit.
✤Der Pächter zahlt dafür einen regelmäßigen Erbbauzins, meist monatlich oder jährlich, der
üblicherweise vier bis fünf Prozent des Grundstückswertes beträgt.
Definition:
Erbbaupacht ist ein zeitlich begrenztes Nutzungsrecht an einem Grundstück. Grundlage ist ein
notariell beurkundeter Erbpachtvertrag, der die Laufzeit (oft 99 Jahre), Höhe des
Erbbauzinses und Rechte sowie Pflichten von Pächter und Verpächter regelt. Verpächter sind
häufig Kommunen, Kirchen, Stiftungen, aber auch Privatpersonen können Grundstückseigentümer
sein. Häufig werden vertraglich Anpassungen des Erbbauzinses an Inflation oder
Bodenrichtwerte vereinbart, was die Finanzplanung des Pächters beeinflussen kann.
Rechte und Pflichten des Pächters:
- Der Pächter kann die Immobilie auf dem Erbpachtgrundstück selbst bewohnen, vermieten oder unter bestimmten Bedingungen verkaufen.
- Ein Mitspracherecht des Verpächters kann im Vertrag verankert sein, z. B. bei der Auswahl eines neuen Eigentümers oder bei baulichen Veränderungen.
- Bei Vertragsverstößen kann der Verpächter den Heimfall geltend machen, wodurch das Grundstück samt Immobilie zurückgeht.
- Der Pächter hat Anspruch auf Entschädigungszahlungen von mindestens zwei Dritteln des Verkehrswertes, wenn er das Grundstück verliert.
Finanzielle Aspekte:
Der Erbbauzins ist verhandelbar und kann je nach Vertrag regelmäßig angepasst werden. Bei einer Baufinanzierung wird das Erbbaurecht ähnlich wie Eigentum behandelt, wobei Banken die verbleibende Vertragslaufzeit, bestehende Verpflichtungen gegenüber dem Verpächter sowie mögliche Sonderrechte berücksichtigen.
Wichtig für Kunden:
Erbbaupacht erlaubt langfristige Nutzung eines Grundstücks, ohne Eigentümer zu werden. Prüfen Sie vor Kauf oder Finanzierung den Vertrag genau, insbesondere Laufzeit, Höhe des Erbbauzinses und mögliche Rechte des Verpächters bei Verkauf oder Vertragsverletzungen.
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