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Glossar für Kredit und Baufinanzierung

Willkommen im EM-Kredit Glossar. Hier werden Finanz- & Kreditbegriffe einfach erklärt: Von Ablösebescheinigung bis Zinsbindung findest du zentrale Begriffe aus Kredit, Anschlussfinanzierung und Baufinanzierung in einer sauberen, indexierbaren Struktur.

Erbbaurecht erklärt

Ein Begriff aus dem EM-Kredit Glossar

✤Erbbaurecht ermöglicht den Bau und die Nutzung eines Gebäudes auf fremdem Grundstück.
✤Vertragslaufzeiten liegen typischerweise bei 99 Jahren, individuelle Anpassungen möglich.
✤Der Erbbauzins wird vertraglich festgelegt und kann regional stark variieren.

Definition:
Das Erbbaurecht ist ein zeitlich begrenztes Recht, ein Gebäude auf fremdem Grund zu errichten und zu nutzen. Eigentümer des Bodens bleibt der Verpächter.

Vertragliche Regelungen:
Im notarisierten Erbbaurechtsvertrag werden Laufzeit, Erbbauzins, Heimfall-Optionen und Zustimmungspflichten bei Verkauf oder Übertragung geregelt. Verpächter können zusätzliche Bedingungen stellen, z. B. Bonitätsnachweis des neuen Erwerbers. Heimfall-Entschädigungen sind nicht gesetzlich auf zwei Drittel festgelegt, sondern hängen von Vertrag und regionaler Praxis ab. Regionale Unterschiede bestehen stark, z. B. bei Kündigungsrechten, Anpassung des Erbbauzinses oder Heimfall-Regelungen.

Finanzielle Aspekte und Bankenbewertung:
Der Erbbauzins dient als Entgelt für die Nutzung des Grundstücks und liegt typischerweise zwischen 4–5 %, kann aber je nach Region und Vertrag stark abweichen. Banken prüfen bei Kreditvergabe Laufzeit des Erbbaurechts (oft >30–40 Jahre) und Bonität des Erbbaurechtsnehmers. Erbbaurechte können mit Grundpfandrechten belastet werden, was Auswirkungen auf Baufinanzierung und Kreditkonditionen hat. Steuerlich können Darlehenszinsen, Abschreibungen und Erbbauzins Auswirkungen auf Einkommens- oder Grundsteuer haben.

Rechte des Erbbaurechtsnehmers:
Der Nutzer darf das Gebäude selbst bewohnen, vermieten oder verkaufen, wobei die Zustimmung des Verpächters erforderlich ist. Zustimmung kann an zusätzliche Bedingungen geknüpft sein. Erbbaurechte werden überwiegend von Kirchen, Kommunen oder Stiftungen vergeben, vereinzelt auch von Privatpersonen. Die Eintragung im Grundbuch Abteilung II sichert die Rechte und ermöglicht Belastungen durch Grundpfandrechte.

Wichtig für Kunden:
Erbbaurecht ermöglicht langfristige Nutzung einer Immobilie ohne Grundstückskauf. Prüfen Sie Laufzeit, Erbbauzins, Zustimmungspflichten und steuerliche Aspekte sorgfältig.