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Glossar für Kredit und Baufinanzierung

Willkommen im EM-Kredit Glossar. Hier werden Finanz- & Kreditbegriffe einfach erklärt — von Ablösebescheinigung bis Zinsbindung.

Begriffe rund um Baufinanzierung, Anschlussfinanzierung, Privatkredit und Umschuldung sind oft sperrig. Wir übersetzen sie in eine Sprache, die im Alltag funktioniert — ohne juristische Schachtelsätze, aber mit dem nötigen Kontext, damit Sie eine fundierte Entscheidung treffen können.

Wählen Sie über die Buchstabenleiste den passenden Anfangsbuchstaben oder klicken Sie direkt auf einen Begriff in der Liste. Jeder Eintrag enthält eine kompakte Definition, eine Einordnung in den Finanzierungsalltag und Querverweise auf verwandte Themen — etwa zu Effektivzins, Bonität oder Tilgungssatz.

Erschließung

Ein Begriff aus dem EM-Kredit Glossar

✤Erschließung umfasst alle Maßnahmen, die ein Grundstück baureif und bebaubar machen.
✤Dazu zählen Straßen-, Kanal- und Leitungsbau sowie Vermessung und Planungsarbeiten.
✤Die Kosten unterscheiden sich regional deutlich und werden teilweise auf Eigentümer umgelegt.

Definition:
Erschließung bezeichnet den gesamten Prozess, durch den ein unbebautes Grundstück an die öffentliche Infrastruktur angeschlossen und für Bauzwecke vorbereitet wird. Sie ist Voraussetzung für die Baugenehmigung und betrifft sowohl technische als auch rechtliche Aspekte.

Arten der Erschließung


  • Verkehrserschließung: Bau von Zufahrtsstraßen, Gehwegen und Stellflächen, um die Erreichbarkeit sicherzustellen.
  • Versorgungserschließung: Anschluss an Strom-, Gas-, Wasser-, Abwasser- und Telekommunikationsnetze; oft separate Anschlussgebühren.
  • Entwässerung: Erstellung von Schmutz- und Regenwasserkanälen, ggf. Retentionsanlagen bei Neubaugebieten.
  • Planung und Vermessung: Geodätische Aufnahmen, Baugrunduntersuchung, Flächennutzungs- und Bebauungsplanung.

Kosten und regionale Unterschiede:
Die Höhe der Erschließungskosten hängt stark von Bundesland, Gemeinde und Lage des Grundstücks ab. In NRW werden z. B. häufig pauschale Anteile für Straßen- und Kanalbau berechnet, während in Bayern Einzelpositionen detailliert abgerechnet werden. Neben den eigentlichen Erschließungskosten kommen Gebühren für Leitungsanschlüsse, Vermessung, Planung und den Erwerb von Baurechten hinzu. In Neubaugebieten können die Gesamtkosten zwischen 10 % und 20 % des Grundstückspreises ausmachen.

Abrechnung und Finanzierung
Die Gemeinden legen die Kosten meist anteilig auf die Eigentümer um; Zahlungsmodalitäten und Fristen sind in der Erschließungsbeitragssatzung geregelt. Kreditinstitute berücksichtigen Erschließungskosten bei der Baufinanzierung, da sie die Gesamtinvestition erhöhen. Eine frühzeitige Kostenschätzung ist daher essenziell.

Wichtig für Kunden:
Erschließungskosten sind oft höher als erwartet. Käufer sollten vor Vertragsabschluss prüfen, ob das Grundstück bereits vollständig erschlossen ist oder noch Kosten für Leitungs- und Straßenanschlüsse anfallen. Eine Rücksprache mit der Kommune schützt vor finanziellen Überraschungen.

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