Glossar für Kredit und Baufinanzierung
Willkommen im EM-Kredit Glossar. Hier werden Finanz- & Kreditbegriffe einfach erklärt — von Ablösebescheinigung bis Zinsbindung.
Begriffe rund um Baufinanzierung, Anschlussfinanzierung, Privatkredit und Umschuldung sind oft sperrig. Wir übersetzen sie in eine Sprache, die im Alltag funktioniert — ohne juristische Schachtelsätze, aber mit dem nötigen Kontext, damit Sie eine fundierte Entscheidung treffen können.
Wählen Sie über die Buchstabenleiste den passenden Anfangsbuchstaben oder klicken Sie direkt auf einen Begriff in der Liste. Jeder Eintrag enthält eine kompakte Definition, eine Einordnung in den Finanzierungsalltag und Querverweise auf verwandte Themen — etwa zu Effektivzins, Bonität oder Tilgungssatz.
Flurkarte
✤Eine Flurkarte (häufig auch Liegenschaftskarte genannt) ist ein amtlicher Kartenauszug, der
die genaue Lage und die Grenzen eines Grundstücks maßstabsgetreu darstellt.
✤Sie ist ein unverzichtbares Dokument beim Immobilienkauf und wird von Banken zwingend für
die Prüfung und Bewilligung einer Baufinanzierung benötigt.
✤Der Plan enthält wichtige amtliche Informationen wie Flur- und Flurstücksnummern und dient
als geografische Grundlage für das Grundbuch.
Definition:
Die Flurkarte ist der grafische und darstellende Teil des Liegenschaftskatasters. Sie weist
die exakte geografische Lage, die Grenzen sowie die vorhandene Bebauung von Grundstücken
rechtssicher und offiziell nach.
Wozu wird eine Flurkarte bei der Baufinanzierung
benötigt?
Wenn Sie ein Haus kaufen, ein Grundstück erwerben oder einen Neubau planen und dafür einen
Kredit beantragen, verlangt die Bank zwingend vollständige Objektunterlagen. Die
Liegenschaftskarte gehört neben dem aktuellen Grundbuchauszug zu den absolut wichtigsten
Dokumenten. Kreditinstitute nutzen diesen Plan, um die örtliche Lage, die Zufahrtswege und
die äußeren Grenzen der Immobilie genau zu überprüfen. Nur wenn das Grundstück zweifelsfrei
identifiziert und abgegrenzt werden kann, lässt sich der Beleihungswert für das Baudarlehen
verlässlich durch den Gutachter der Bank ermitteln. Ohne diesen amtlichen Nachweis ist eine
Kreditvergabe nicht möglich.
Welche genauen Informationen liefert der
Kartenauszug?
Der Auszug aus dem Katasteramt bietet eine detaillierte grafische Übersicht der örtlichen
Gegebenheiten. Eingezeichnet sind die exakten Grundstücksgrenzen sowie die offiziellen
Bezeichnungen wie Gemarkung, Flur und die spezifische Flurstücksnummer. Diese Ziffern sind
essenziell, da sie exakt mit den Eintragungen im Kaufvertrag und im Grundbuch übereinstimmen
müssen. Zudem zeigt der Plan bestehende Haupt- und Nebengebäude, Straßen, Wege und die
direkt angrenzenden Nachbargrundstücke. Üblich ist bei der Darstellung ein Maßstab von 1:500
oder 1:1000.
Wo und wie kann das Dokument beantragt
werden?
Die Beantragung erfolgt beim zuständigen örtlichen Katasteramt oder Vermessungsamt der
jeweiligen Stadt oder Gemeinde. Mittlerweile bieten fast alle Bundesländer diesen Service
auch digital über offizielle Geoportale an, wo das Dokument gegen eine geringe Gebühr
schnell als PDF-Datei heruntergeladen werden kann. Für die finanzierende Bank oder den
anstehenden Notartermin muss der Auszug zwingend aktuell sein – in der Regel darf das
Ausstellungsdatum nicht älter als drei bis maximal sechs Monate sein.
Wichtig für Kunden:
Beantragen Sie die Flurkarte frühzeitig, da unvollständige Objektunterlagen die finale
Kreditzusage Ihrer Baufinanzierung unnötig verzögern. Achten Sie bei Erhalt stets darauf,
dass der Auszug aktuell ist und die Flurstücksnummern exakt mit den Angaben in Ihrem
Grundbuch übereinstimmen.
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