Wissenshub
Glossar für Kredit und Baufinanzierung
Willkommen im EM-Kredit Glossar. Hier werden Finanz- & Kreditbegriffe einfach erklärt: Von Ablösebescheinigung bis Zinsbindung findest du zentrale Begriffe aus Kredit, Anschlussfinanzierung und Baufinanzierung in einer sauberen, indexierbaren Struktur.
Grundbuch erklärt
Ein Begriff aus dem EM-Kredit Glossar
✤Das Grundbuch ist ein amtliches Verzeichnis, in dem die Eigentumsverhältnisse sowie alle
Rechte und Belastungen eines Grundstücks rechtssicher dokumentiert werden.
✤Für Banken ist es das wichtigste Dokument zur Absicherung einer Baufinanzierung, da hier
die Grundschuld als Kreditsicherheit eingetragen wird.
✤Jedes Grundstück wird auf einem eigenen Grundbuchblatt geführt, das beim zuständigen
Amtsgericht (Grundbuchamt) verwaltet wird.
Definition:
Das Grundbuch ist ein rechtlich verbindliches Register, das Auskunft über die privaten
Rechtsverhältnisse an Grundstücken gibt. Es stellt sicher, dass Eigentumsübergänge und
Belastungen transparent und für berechtigte Personen jederzeit nachvollziehbar sind.
Die rechtliche Bedeutung beim
Immobilienkauf
Der sogenannte „öffentliche Glaube“ des Grundbuchs schützt den Käufer in besonderem Maße:
Man darf rechtlich davon ausgehen, dass alle Eintragungen korrekt und vollständig sind.
Bevor eine Bank ein Baudarlehen auszahlt, verlangt sie zwingend die Eintragung einer
Grundschuld. Damit sichert sich das Kreditinstitut das Recht, die Immobilie im Falle einer
Zahlungsunfähigkeit des Darlehensnehmers zu verwerten. Erst wenn der Notar die
Auflassungsvormerkung (eine Art Schutzsperre für den Käufer) und die Grundschuld veranlasst
hat, gilt die Finanzierung als gesichert.
Struktur und Aufbau des Dokuments
Ein Grundbuchblatt ist in drei Abteilungen unterteilt, die klare rechtliche Hierarchien
schaffen. In Abteilung I wird der aktuelle Eigentümer genannt, während Abteilung II Lasten
wie Wegerechte oder Wohnrechte enthält, die den Wert der Immobilie beeinflussen können.
Abteilung III ist ausschließlich für Grundpfandrechte reserviert. Hier werden Hypotheken und
Grundschulden der finanzierenden Banken vermerkt, was dieses Blatt zum Herzstück jeder
Baufinanzierung macht.
Einsichtnahme und wichtige Prüfpunkte:
- Berechtigtes Interesse: Da das Grundbuch private Vermögensverhältnisse offenlegt, darf es nur von Personen mit triftigem Grund (Eigentümer, Notare, Gläubiger oder Kaufinteressenten mit Vollmacht) eingesehen werden.
- Aktualität: Für eine Kreditprüfung darf ein Grundbuchauszug in der Regel nicht älter als drei bis sechs Monate sein.
- Belastungen prüfen: Vor dem Kauf müssen Einträge in Abteilung II genau geprüft werden, da ungelöschte Altlasten oder Vorkaufsrechte die Nutzung des Grundstücks einschränken können.
- Löschungsbewilligung: Nach vollständiger Rückzahlung des Darlehens kann die Bank eine Löschungsbewilligung ausstellen, um die Grundschuld aus Abteilung III zu entfernen.
Wichtig für Kunden:
Prüfen Sie vor dem Immobilienkauf unbedingt einen aktuellen Grundbuchauszug auf Belastungen in Abteilung II. Ungelöschte Altlasten oder unbekannte Wegerechte können den Wert Ihres Grundstücks mindern und die Bedingungen Ihrer Baufinanzierung negativ beeinflussen.