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Wissenshub

Glossar für Kredit und Baufinanzierung

Willkommen im EM-Kredit Glossar. Hier werden Finanz- & Kreditbegriffe einfach erklärt: Von Ablösebescheinigung bis Zinsbindung findest du zentrale Begriffe aus Kredit, Anschlussfinanzierung und Baufinanzierung in einer sauberen, indexierbaren Struktur.

Grundbuchamt erklärt

Ein Begriff aus dem EM-Kredit Glossar

✤Das Grundbuchamt ist eine spezialisierte Abteilung des zuständigen Amtsgerichts, die für die Führung und Aktualisierung der Grundbücher eines Bezirks verantwortlich ist.
✤Es spielt eine Schlüsselrolle bei jeder Immobilienfinanzierung, da hier sämtliche Eigentumswechsel sowie die Eintragung von Grundschulden rechtssicher vollzogen werden.
✤Ohne die amtliche Mitwirkung des Grundbuchamtes kann weder ein rechtmäßiger Eigentumsübergang noch eine Auszahlung des Baudarlehens erfolgen.

Definition:
Das Grundbuchamt ist das staatliche Registerorgan, welches das Liegenschaftsregister verwaltet. Es sorgt dafür, dass alle rechtlichen Verhältnisse an Grundstücken nach den Vorgaben der Grundbuchordnung (GBO) korrekt dokumentiert und öffentlich glaubwürdig sind.

Die zentrale Rolle im Kaufprozess
Sobald ein notarieller Kaufvertrag unterzeichnet wurde, tritt das Grundbuchamt in Aktion. Der Notar kommuniziert direkt mit dieser Behörde, um den sogenannten Vollzug des Vertrages in die Wege zu leiten. Das Amt stellt sicher, dass alle gesetzlichen Voraussetzungen für den Eigentumswechsel vorliegen – dazu gehören beispielsweise die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes und der Verzicht der Gemeinde auf ihr Vorkaufsrecht. Erst wenn der Rechtspfleger beim Grundbuchamt die entsprechende Eintragung vornimmt, ist der Käufer auch juristisch der neue Eigentümer der Immobilie.

Zusammenarbeit mit Banken und Kreditnehmern:
Das Grundbuchamt fungiert als Schnittstelle zwischen den beteiligten Parteien und erfüllt dabei folgende Aufgaben:


  • Eintragung von Grundpfandrechten: Die Bank lässt über das Amt eine Grundschuld in Abteilung III eintragen, um den Immobilienkredit abzusichern.
  • Erteilung von Grundbuchauszügen: Berechtigte Personen erhalten hier die notwendigen Dokumente für die Kreditprüfung oder den Verkauf.
  • Löschung von Belastungen: Nach der Tilgung eines Darlehens wird hier die Löschung der Grundschuld auf Basis einer Bewilligung der Bank vermerkt.
  • Verwaltung von Rechten: Auch Wegerechte, Wohnrechte oder Nießbrauchvorbehalte werden hier rechtssicher in das Verzeichnis aufgenommen.

Verfahren und Bearbeitungszeiten
Ein wichtiger Aspekt für die Baufinanzierung sind die Bearbeitungszeiten des Amtes. Da Banken das Geld meist erst auszahlen, wenn eine Auflassungsvormerkung oder die Grundschuld eingetragen ist, können Verzögerungen beim Grundbuchamt den Zeitplan eines Bauvorhabens beeinflussen. Je nach Auslastung des Gerichtsbezirks und dem Stand der Digitalisierung kann die Bearbeitung zwischen wenigen Wochen und mehreren Monaten dauern. Moderne Grundbuchämter arbeiten heute fast ausschließlich mit elektronischen Grundbuchakten, was die Prozesse für Notare und Banken erheblich beschleunigt.

Wichtig für Kunden:
Die Gebühren des Grundbuchamtes für Eintragungen und Löschungen sind gesetzlich geregelt und richten sich nach dem Wert der Immobilie bzw. der Höhe der Grundschuld. Planen Sie diese Kosten unbedingt als festen Bestandteil Ihrer Kaufnebenkosten in Ihren Finanzierungsplan ein, um böse Überraschungen zu vermeiden.