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Wissenshub

Glossar für Kredit und Baufinanzierung

Willkommen im EM-Kredit Glossar. Hier werden Finanz- & Kreditbegriffe einfach erklärt: Von Ablösebescheinigung bis Zinsbindung findest du zentrale Begriffe aus Kredit, Anschlussfinanzierung und Baufinanzierung in einer sauberen, indexierbaren Struktur.

Grundbuchauszug erklärt

Ein Begriff aus dem EM-Kredit Glossar

✤Ein Grundbuchauszug ist die vollständige Abschrift aller Eintragungen eines Grundbuchblatts zu einem bestimmten Grundstück.
✤Er dient als rechtssicherer Nachweis über die Eigentumsverhältnisse, bestehende Lasten sowie finanzielle Belastungen der Immobilie.
✤Für die Beantragung einer Baufinanzierung ist ein aktueller Auszug zwingend erforderlich, da Banken nur so den Beleihungswert und die Rangfolge ihrer Sicherheit prüfen können.

Definition:
Der Grundbuchauszug ist die offizielle Kopie eines Grundbuchblatts vom zuständigen Amtsgericht. Er fasst den aktuellen rechtlichen Status einer Immobilie zusammen und ist für Notare, Käufer und Banken das wichtigste Prüfdokument im Transaktionsprozess.

Warum ist die Aktualität bei der Finanzierung so entscheidend?
Da sich die Rechtslage eines Grundstücks durch neue Einträge (z. B. Pfändungen oder Verkäufe) jederzeit ändern kann, akzeptieren Kreditinstitute für eine Baufinanzierung meist nur Auszüge, die nicht älter als drei bis sechs Monate sind. Nur ein zeitnahes Dokument garantiert der Bank, dass keine unbekannten Vorlasten existieren, die ihren eigenen Rang in der Absicherung gefährden könnten. Der Auszug gibt zudem Aufschluss über die genaue Größe des Grundstücks laut Kataster, was die Basis für die Wertermittlung der Immobilie durch den Bankgutachter bildet.

Welche Informationen enthält das Dokument im Detail?
Ein vollständiger Grundbuchauszug ist modular aufgebaut und bietet eine lückenlose Historie sowie den aktuellen Ist-Zustand des Objekts. Bei der Prüfung sollten Käufer und Finanzierer besonders auf folgende Punkte achten:


  • Bestandsverzeichnis: Genaue Angaben zu Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer sowie die Wirtschaftsart und Lage.
  • Eigentumsverhältnisse: Wer ist aktuell als Besitzer eingetragen und gibt es Besonderheiten wie Erbengemeinschaften?
  • Dienstbarkeiten: Bestehen Wegerechte für Nachbarn, Leitungsrechte von Energieversorgern oder gar ein lebenslanges Wohnrecht?
  • Grundpfandrechte: Welche Hypotheken oder Grundschulden sind bereits eingetragen und müssen im Zuge des Kaufs gelöscht werden?

Beantragung und digitale Bereitstellung/
Früher war der Gang zum Grundbuchamt beim Amtsgericht unumgänglich, heute ist der Prozess deutlich effizienter gestaltet. Berechtigte Personen, wie Eigentümer oder Kaufinteressenten mit einer schriftlichen Vollmacht, können den Auszug online über offizielle Portale der Bundesländer oder über einen Notar anfordern. Man unterscheidet dabei zwischen dem einfachen (unbeglaubigten) Auszug für Informationszwecke und dem amtlichen (beglaubigten) Auszug, der oft für formelle Grundbucheinträge oder komplexe Kreditentscheidungen verlangt wird.

Wichtig für Kunden:
Fordern Sie den Grundbuchauszug so früh wie möglich an, idealerweise sobald Sie ein ernsthaftes Kaufinteresse haben. Versteckte Einträge in Abteilung II des Grundbuchs können nicht nur den Wert der Immobilie mindern, sondern im schlimmsten Fall auch die Finanzierung durch die Bank unmöglich machen.