Wissenshub
Glossar für Kredit und Baufinanzierung
Willkommen im EM-Kredit Glossar. Hier werden Finanz- & Kreditbegriffe einfach erklärt: Von Ablösebescheinigung bis Zinsbindung findest du zentrale Begriffe aus Kredit, Anschlussfinanzierung und Baufinanzierung in einer sauberen, indexierbaren Struktur.
Grundschuld erklärt
Ein Begriff aus dem EM-Kredit Glossar
✤Die Grundschuld ist das wichtigste Sicherungsmittel bei einer Baufinanzierung und dient der
Bank als Pfandrecht an einer Immobilie.
✤Im Gegensatz zur Hypothek ist sie nicht an ein spezifisches Darlehen gebunden, was sie
flexibler für künftige Finanzierungen macht.
✤Sie wird in Abteilung III des Grundbuches eingetragen und berechtigt den Gläubiger im Falle
einer Zahlungsunfähigkeit zur Zwangsvollstreckung.
Definition:
Die Grundschuld ist ein dingliches Recht, aus einem Grundstück die Zahlung eines bestimmten
Geldbetrages zu fordern. Sie stellt eine Belastung des Grundstücks dar, die unabhängig von
der zugrunde liegenden persönlichen Forderung der Bank existiert.
Die Funktion als Kreditsicherheit
Wenn eine Bank eine Baufinanzierung gewährt, möchte sie sich gegen das Risiko eines
Zahlungsausfalls absichern. Hierzu wird eine Grundschuld bestellt, die meist über die volle
Höhe des Darlehensbetrages lautet. Durch die Eintragung erhält die Bank ein Vorzugsrecht:
Sollte der Darlehensschuldner seine Raten dauerhaft nicht mehr leisten können, kann die Bank
die Zwangsversteigerung der Immobilie einleiten. Aus dem Erlös wird dann vorrangig die
offene Restschuld beglichen. Da die Grundschuld rechtlich abstrakt ist, bleibt sie auch dann
im Grundbuch bestehen, wenn der Kredit bereits teilweise oder vollständig getilgt wurde,
sofern sie nicht aktiv gelöscht wird.
Warum die Grundschuld vorteilhafter als eine
Hypothek ist
Früher war die Hypothek das Standardmittel, doch heute hat die Grundschuld sie fast
vollständig verdrängt. Der Grund liegt in der Flexibilität dieses Finanzinstruments. Während
eine Hypothek mit jeder getilgten Rate schrumpft und nach der Rückzahlung erlischt, bleibt
die Grundschuld in voller Höhe stehen. Dies bietet dem Eigentümer signifikante Vorteile:
- Wiederverwendbarkeit: Nach der Abzahlung des ersten Kredits kann die Grundschuld als Sicherheit für ein neues Darlehen (z. B. für eine Modernisierung) genutzt werden, ohne dass neue Notar- und Grundbuchkosten entstehen.
- Abtretbarkeit: Bei einem Bankwechsel (Umschuldung) kann die Grundschuld einfach an die neue Bank abgetreten werden, was günstiger ist als eine Löschung und Neueintragung.
- Sicherheit für die Bank: Die abstrakte Natur erleichtert der Bank die rechtliche Durchsetzung ihrer Ansprüche im Ernstfall.
Kosten für Eintragung und Löschung
Die Bestellung einer Grundschuld ist mit Kosten verbunden, die im Rahmen der Kaufnebenkosten kalkuliert werden müssen. Diese Gebühren richten sich nach der Höhe der Grundschuld und sind gesetzlich im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) festgelegt. Insgesamt kann man für die Beurkundung durch den Notar und die anschließende Eintragung durch das Grundbuchamt mit etwa 0,8 % bis 1,0 % der Grundschuldsumme rechnen. Eine Löschung der Grundschuld nach der vollständigen Rückzahlung ist möglich, aber nicht zwingend erforderlich – oft ist es sinnvoller, sie als „leere“ Eigentümergrundschuld für spätere Zwecke stehen zu lassen.
Wichtig für Kunden:
Händigen Sie die Löschungsbewilligung der Bank nach der letzten Rate nicht voreilig dem Grundbuchamt aus. Eine bestehende Grundschuld im Grundbuch zu belassen, spart Ihnen bei künftigen Modernisierungskrediten Zeit und hohe Gebühren für eine erneute Absicherung.