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Glossar für Kredit und Baufinanzierung

Willkommen im EM-Kredit Glossar. Hier werden Finanz- & Kreditbegriffe einfach erklärt: Von Ablösebescheinigung bis Zinsbindung findest du zentrale Begriffe aus Kredit, Anschlussfinanzierung und Baufinanzierung in einer sauberen, indexierbaren Struktur.

Grundschuldbestellung erklärt

Ein Begriff aus dem EM-Kredit Glossar

✤Die Grundschuldbestellung ist die rechtliche Erklärung des Immobilieneigentümers, ein Grundstück mit einer Grundschuld zugunsten eines Gläubigers (meist der Bank) zu belasten.
✤Sie stellt einen der wichtigsten Schritte im Rahmen einer Baufinanzierung dar, da sie die Basis für die Auszahlung des Darlehens bildet.
✤Da es sich um eine weitreichende Verpflichtung handelt, muss dieser Vorgang zwingend durch einen Notar beurkundet werden.

Definition:
Die Grundschuldbestellung ist ein formaler Akt, bei dem ein Pfandrecht an einer Immobilie zugunsten eines Kreditgebers geschaffen wird. Sie dient der Bank als dingliche Sicherheit für den Fall, dass der Darlehensnehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen kann.

Der formale Ablauf der Beurkundung
Sobald die Zusage für eine Baufinanzierung vorliegt, stellt die Bank das sogenannte Grundschuldbestellungsformular zur Verfügung. Dieses Dokument enthält alle spezifischen Bedingungen, wie etwa den Grundschuldzins (der meist deutlich über dem Darlehenszins liegt) und die Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung. Der Notar liest die Urkunde vor und prüft die Identität der Beteiligten. Erst nach der notariellen Beurkundung kann der Antrag auf Eintragung in das Grundbuch beim zuständigen Grundbuchamt gestellt werden. Ohne diesen Prozess verweigert das Kreditinstitut in der Regel die Auszahlung der Darlehenssumme (Valutierung).

Wichtige Schritte und Voraussetzungen im Prozess:


  • Zusendung der Unterlagen: Die Bank schickt die Bestellungsunterlagen direkt an den Kreditnehmer oder den beauftragten Notar.
  • Notartermin: In einem gemeinsamen Termin wird die Urkunde unterzeichnet; dies geschieht häufig zeitnah mit der Unterzeichnung des Kaufvertrags.
  • Zustimmung des Eigentümers: Falls der Käufer noch nicht als Eigentümer eingetragen ist, erteilt der Verkäufer im Kaufvertrag eine Belastungsvollmacht.
  • Eintragungsantrag: Der Notar leitet die Urkunde an das Grundbuchamt weiter, um das Pfandrecht in Abteilung III des Grundbuchs eintragen zu lassen.

Sicherheit für Bank und Kreditnehmer
Durch die Grundschuldbestellung erhält die Bank ein Verwertungsrecht an der Immobilie. Sollte der Kreditnehmer die Raten dauerhaft nicht zahlen, kann die Bank die Zwangsversteigerung einleiten, ohne erst ein langwieriges Gerichtsverfahren zur Erlangung eines Titels führen zu müssen. Für den Kunden bedeutet dieser Schritt zwar eine hohe Verantwortung, aber auch den Zugang zu den günstigen Konditionen eines grundpfandrechtlich abgesicherten Immobiliendarlehens. Im Gegensatz zur Hypothek ist die Grundschuld nicht an ein spezielles Darlehen gebunden, was sie flexibler für künftige Finanzierungen macht.

Wichtig für Kunden:
Beachten Sie, dass für die Grundschuldbestellung zusätzliche Notar- und Grundbuchgebühren anfallen (ca. 0,8 bis 1,0 % der Grundschuldsumme). Planen Sie diese Kosten fest in Ihre Kaufnebenkosten ein, damit die Auszahlung Ihres Baudarlehens reibungslos und ohne finanzielle Engpässe erfolgen kann.