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Wissenshub

Glossar für Kredit und Baufinanzierung

Willkommen im EM-Kredit Glossar. Hier werden Finanz- & Kreditbegriffe einfach erklärt: Von Ablösebescheinigung bis Zinsbindung findest du zentrale Begriffe aus Kredit, Anschlussfinanzierung und Baufinanzierung in einer sauberen, indexierbaren Struktur.

Grundsteuer erklärt

Ein Begriff aus dem EM-Kredit Glossar

✤Die Grundsteuer ist eine Realsteuer, die von Städten und Gemeinden auf den Besitz von Grundstücken und deren Bebauung erhoben wird.
✤Sie stellt für Kommunen eine der wichtigsten Einnahmequellen dar und muss von jedem Immobilieneigentümer regelmäßig gezahlt werden.
✤Im Rahmen einer Baufinanzierung gehört die Grundsteuer zu den laufenden Bewirtschaftungskosten, die die monatliche Liquidität dauerhaft beeinflussen.

Definition:
Die Grundsteuer ist eine Objektsteuer, die an den Wert und die Beschaffenheit eines Grundstücks anknüpft. Sie wird unabhängig von den persönlichen Einkommensverhältnissen des Eigentümers erhoben und fließt direkt in den Haushalt der jeweiligen Kommune.

Wie berechnet sich die Steuer seit der Reform?
Die genaue Höhe der jährlichen Belastung ist von Gemeinde zu Gemeinde sehr unterschiedlich. In die Berechnung fließen drei Faktoren ein: der vom Finanzamt festgestellte Grundsteuerwert (der den alten Einheitswert abgelöst hat), die gesetzlich festgelegte Steuermesszahl und der kommunale Hebesatz. Seitdem die Grundsteuerreform ab 2025 in voller Kraft ist, basieren die Zahlungen auf neu bewerteten Immobilienwerten. Viele Gemeinden passen in dieser fortlaufenden Umsetzungsphase ihre Hebesätze weiter an, um extreme und abrupte Steuersprünge für die Eigentümer abzufedern.

Bedeutung für die Kalkulation Ihrer Baufinanzierung
Bei der Planung einer Immobilienfinanzierung konzentrieren sich viele Käufer primär auf Zins und Tilgung. Eine seriöse und nachhaltige Kalkulation muss jedoch auch die dauerhaften Unterhaltskosten zwingend berücksichtigen. Die Grundsteuer ist hierbei ein absoluter Fixposten, der über die gesamte Dauer des Immobilienbesitzes anfällt. Da die Hebesätze von Großstädten oft deutlich über denen kleinerer Landgemeinden liegen, sollte dieser Betrag bereits im Vorfeld bei der Kommune erfragt werden, um das monatliche Budget präzise zu planen.

Wichtige Fakten zur steuerlichen Einordnung:


  • Grundsteuer A: Gilt ausschließlich für Grundstücke der Agrarwirtschaft (Land- und Forstwirtschaft)
  • Grundsteuer B: Betrifft alle klassischen Grundstücke, also Wohnhäuser, Gewerbeimmobilien und unbebaute baureife Flächen.
  • Umlagefähigkeit: Bei vermieteten Immobilien kann der Eigentümer die Grundsteuer in voller Höhe als Teil der Betriebskosten auf die Mieter umlegen.
  • Zahlungsweise: In der Regel wird die Steuer vierteljährlich fällig, kann aber bei der zuständigen Gemeinde (Stadtkasse) auch als bequemer Jahresbetrag (meist zum 1. Juli) beantragt werden.

Wichtig für Kunden:
Informieren Sie sich frühzeitig über den aktuellen Hebesatz Ihrer Zielgemeinde, da die Grundsteuer eine dauerhafte finanzielle Verpflichtung darstellt. Prüfen Sie nach der kürzlichen Reform Ihre neuen Steuerbescheide genau, da sich die steuerliche Belastung für viele Objekte spürbar verändert hat.