Wissenshub
Glossar für Kredit und Baufinanzierung
Willkommen im EM-Kredit Glossar. Hier werden Finanz- & Kreditbegriffe einfach erklärt: Von Ablösebescheinigung bis Zinsbindung findest du zentrale Begriffe aus Kredit, Anschlussfinanzierung und Baufinanzierung in einer sauberen, indexierbaren Struktur.
Grundsteuer erklärt
Ein Begriff aus dem EM-Kredit Glossar
✤Die Grundsteuer ist eine Realsteuer, die von Städten und Gemeinden auf den Besitz von
Grundstücken und deren Bebauung erhoben wird.
✤Sie stellt für Kommunen eine der wichtigsten Einnahmequellen dar und muss von jedem
Immobilieneigentümer regelmäßig gezahlt werden.
✤Im Rahmen einer Baufinanzierung gehört die Grundsteuer zu den laufenden
Bewirtschaftungskosten, die die monatliche Liquidität dauerhaft beeinflussen.
Definition:
Die Grundsteuer ist eine Objektsteuer, die an den Wert und die Beschaffenheit eines
Grundstücks anknüpft. Sie wird unabhängig von den persönlichen Einkommensverhältnissen des
Eigentümers erhoben und fließt direkt in den Haushalt der jeweiligen Kommune.
Wie berechnet sich die Steuer seit der
Reform?
Die genaue Höhe der jährlichen Belastung ist von Gemeinde zu Gemeinde sehr unterschiedlich.
In die Berechnung fließen drei Faktoren ein: der vom Finanzamt festgestellte Grundsteuerwert
(der den alten Einheitswert abgelöst hat), die gesetzlich festgelegte Steuermesszahl und der
kommunale Hebesatz. Seitdem die Grundsteuerreform ab 2025 in voller Kraft ist, basieren die
Zahlungen auf neu bewerteten Immobilienwerten. Viele Gemeinden passen in dieser
fortlaufenden Umsetzungsphase ihre Hebesätze weiter an, um extreme und abrupte Steuersprünge
für die Eigentümer abzufedern.
Bedeutung für die Kalkulation Ihrer
Baufinanzierung
Bei der Planung einer Immobilienfinanzierung konzentrieren sich viele Käufer primär auf Zins
und Tilgung. Eine seriöse und nachhaltige Kalkulation muss jedoch auch die dauerhaften
Unterhaltskosten zwingend berücksichtigen. Die Grundsteuer ist hierbei ein absoluter
Fixposten, der über die gesamte Dauer des Immobilienbesitzes anfällt. Da die Hebesätze von
Großstädten oft deutlich über denen kleinerer Landgemeinden liegen, sollte dieser Betrag
bereits im Vorfeld bei der Kommune erfragt werden, um das monatliche Budget präzise zu
planen.
Wichtige Fakten zur steuerlichen Einordnung:
- Grundsteuer A: Gilt ausschließlich für Grundstücke der Agrarwirtschaft (Land- und Forstwirtschaft)
- Grundsteuer B: Betrifft alle klassischen Grundstücke, also Wohnhäuser, Gewerbeimmobilien und unbebaute baureife Flächen.
- Umlagefähigkeit: Bei vermieteten Immobilien kann der Eigentümer die Grundsteuer in voller Höhe als Teil der Betriebskosten auf die Mieter umlegen.
- Zahlungsweise: In der Regel wird die Steuer vierteljährlich fällig, kann aber bei der zuständigen Gemeinde (Stadtkasse) auch als bequemer Jahresbetrag (meist zum 1. Juli) beantragt werden.
Wichtig für Kunden:
Informieren Sie sich frühzeitig über den aktuellen Hebesatz Ihrer Zielgemeinde, da die Grundsteuer eine dauerhafte finanzielle Verpflichtung darstellt. Prüfen Sie nach der kürzlichen Reform Ihre neuen Steuerbescheide genau, da sich die steuerliche Belastung für viele Objekte spürbar verändert hat.