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Glossar für Kredit und Baufinanzierung

Willkommen im EM-Kredit Glossar. Hier werden Finanz- & Kreditbegriffe einfach erklärt: Von Ablösebescheinigung bis Zinsbindung findest du zentrale Begriffe aus Kredit, Anschlussfinanzierung und Baufinanzierung in einer sauberen, indexierbaren Struktur.

Immobilienkaufvertrag erklärt

Ein Begriff aus dem EM-Kredit Glossar

✤Ein Immobilienkaufvertrag ist ein juristisches Dokument, das den Eigentumsübergang eines Grundstücks, Hauses oder einer Wohnung rechtsverbindlich regelt.
✤In Deutschland ist dieser Vertrag nur dann rechtskräftig, wenn er von einem neutralen Notar offiziell beurkundet wurde.
✤Für die finale Bewilligung und Auszahlung einer Baufinanzierung durch die Bank ist das unterschriebene Dokument die wichtigste formale Grundlage.

Definition:
Der Immobilienkaufvertrag ist eine notariell beurkundete Einigung zwischen Käufer und Verkäufer. Er regelt alle Rechte, Pflichten sowie die finanziellen Modalitäten beim Erwerb von Grundbesitz.

Warum ist die notarielle Beurkundung zwingend erforderlich?
Im Gegensatz zu alltäglichen Kaufgeschäften erfordert der Erwerb von Immobilien in Deutschland höchste rechtliche Sicherheit. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) schreibt die notarielle Form zwingend vor, um beide Vertragsparteien vor übereilten Entscheidungen und enormen finanziellen Risiken zu schützen. Der Notar fungiert dabei als unparteiischer Vermittler. Er prüft im Vorfeld das Grundbuch auf bestehende Belastungen wie Grundschulden, Vorkaufsrechte oder Wohnrechte und stellt sicher, dass der Kauf juristisch einwandfrei abgewickelt wird. Ohne den offiziellen Stempel und die Unterschrift des Notars ist der Vertrag rechtlich formnichtig und somit absolut unwirksam.

Welche zentralen Inhalte müssen geregelt sein?
Ein solider Vertrag lässt keine Fragen offen und schützt vor späteren Rechtsstreitigkeiten. Er bildet die exakte Vereinbarung zwischen den Parteien ab. Folgende Punkte sind essenzieller Bestandteil der Urkunde:


  • Vertragsparteien und Objekt: Genaue Nennung von Käufer, Verkäufer sowie der exakten Grundbuchdaten (Gemarkung, Flur, Flurstück).
  • Kaufpreis und Fälligkeit: Festlegung der genauen Summe und der rechtlichen Voraussetzungen, die zwingend erfüllt sein müssen, bevor der Käufer das Geld überweisen darf.
  • Nutzen- und Lastenwechsel: Der genaue Stichtag, ab dem die wirtschaftliche Verantwortung (inklusive der laufenden Grundsteuer und Nebenkosten) auf den neuen Eigentümer übergeht.
  • Sachmängelhaftung: Regelungen zum Zustand der Immobilie, oft verbunden mit dem branchenüblichen Ausschluss der Haftung für versteckte Mängel bei Bestandsimmobilien („gekauft wie gesehen“).

Der Vertrag in der Baufinanzierung
Sobald der Entwurf vorliegt, sollten Käufer diesen umgehend an ihren Finanzierungsberater und die finanzierende Bank weiterleiten. Das Kreditinstitut benötigt das Dokument, um die Kreditsumme final freizugeben. Erst wenn der Notar nach der Unterzeichnung die sogenannte Auflassungsvormerkung im Grundbuch eintragen lässt und die Grundschuld für die Bank bestellt ist, fließen die Gelder der Baufinanzierung sicher an den Verkäufer.

Wichtig für Kunden:
Lassen Sie den Vertragsentwurf vor dem Notartermin unbedingt in Ruhe prüfen und klären Sie alle offenen Fragen. Unterschreiben Sie niemals, bevor Ihre Baufinanzierung durch die Bank nicht zu einhundert Prozent schriftlich zugesagt wurde.