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Glossar für Kredit und Baufinanzierung

Willkommen im EM-Kredit Glossar. Hier werden Finanz- & Kreditbegriffe einfach erklärt: Von Ablösebescheinigung bis Zinsbindung findest du zentrale Begriffe aus Kredit, Anschlussfinanzierung und Baufinanzierung in einer sauberen, indexierbaren Struktur.

Kfz-Brief erklärt

Ein Begriff aus dem EM-Kredit Glossar

✤Der Kfz-Brief (offiziell: Zulassungsbescheinigung Teil II) ist das wichtigste Zulassungsdokument eines Fahrzeugs und legitimiert die Person, die das Auto behördlich anmelden darf.
✤Bei einem Autokredit verlangt die finanzierende Bank in der Regel die Übergabe dieses Dokuments als Kreditsicherheit im Rahmen der Sicherungsübereignung.
✤Entgegen einem weitverbreiteten Irrtume ist das Dokument rechtlich keine Eigentumsurkunde – das Eigentum wird in Deutschland primär durch den Kaufvertrag geregelt.

Definition:
Der Kfz-Brief, seit dem Jahr 2005 europaweit einheitlich als „Zulassungsbescheinigung Teil II“ bezeichnet, ist das amtliche Dokument zur Zulassung eines Kraftfahrzeugs. Er weist den registrierten Halter aus, nicht aber zwingend den juristischen Eigentümer.

Der große Irrtum: Wem gehört das Auto wirklich?
Viele Autofahrer glauben fälschlicherweise, dass der Besitz des Kfz-Briefs automatisch das rechtliche Eigentum an einem Fahrzeug beweist. Das ist juristisch nicht korrekt. Auf dem Dokument selbst (im Feld C.4c) ist sogar ausdrücklich vermerkt: „Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentümer des Fahrzeugs ausgewiesen.“ Das rechtliche Eigentum nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geht in der Regel durch den Kaufvertrag und die tatsächliche Übergabe des Wagens über. Dennoch ist das Dokument extrem mächtig, da nur der Inhaber des Briefes das Fahrzeug bei der Behörde an-, um- oder abmelden kann.

Die Rolle des Dokuments bei der Autofinanzierung
Wer einen zweckgebundenen Autokredit aufnimmt, profitiert von günstigen Zinsen, muss der Bank jedoch eine Sicherheit bieten. Der Kfz-Brief spielt hierbei die Hauptrolle:


  • Sicherungsübereignung: Im Kreditvertrag wird vereinbart, dass die Bank juristischer Eigentümer wird, während Sie als Besitzer das Auto im Alltag nutzen.
  • Verkaufsschutz: Indem die Bank den Kfz-Brief in ihrem Tresor verwahrt, verhindert sie effektiv, dass das finanzierte Fahrzeug ohne ihre Zustimmung verkauft oder umgemeldet wird.
  • Rückgabe nach Tilgung: Sobald die letzte Kreditrate vollständig abbezahlt wurde, sendet das Kreditinstitut das Dokument per Post an Sie zurück.

Was steht in der Zulassungsbescheinigung Teil II?
Ein weiterer Mythos betrifft die lückenlose Historie der Vorbesitzer. Während der alte Kfz-Brief (vor 2005) noch eine Namensliste von bis zu sechs Vorbesitzern enthielt, ist das beim modernen Dokument nicht mehr der Fall. Die aktuelle Zulassungsbescheinigung bietet lediglich Platz für zwei Namen: den des aktuellen Halters und den des direkten Vorbesitzers. Die restliche Historie des Fahrzeugs wird anonymisiert und lediglich als Ziffer im Feld „Anzahl der Vorhalter“ dargestellt.

Wichtig für Kunden:
Bewahren Sie den Kfz-Brief niemals im Auto auf, sondern stets an einem sicheren Ort wie einem heimischen Tresor. Kaufen Sie zudem niemals einen Gebrauchtwagen, ohne dass Ihnen neben dem schriftlichen Kaufvertrag auch sofort die originale Zulassungsbescheinigung Teil II ausgehändigt wird.