Vorfälligkeitsentschädigung bei der Umschuldung
Wann Banken bei vorzeitiger Kreditablöse eine Entschädigung verlangen dürfen, wie hoch sie bei Ratenkrediten maximal ausfällt und wann sich die Umschuldung trotzdem lohnt.
Wer einen laufenden Kredit vorzeitig ablöst, spart künftige Zinsen – der Bank entgehen sie. Für diesen Ausgleich darf sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. Bei einer Umschuldung ist diese Position wichtig, weil sie über die tatsächliche Ersparnis mitentscheidet. Die gute Nachricht: Bei Ratenkrediten ist sie gesetzlich gedeckelt.
Was die Vorfälligkeitsentschädigung ist
Die Vorfälligkeitsentschädigung ist ein finanzieller Ausgleich dafür, dass die Bank ihr Geld früher zurückbekommt als vereinbart und den Restbetrag nicht mehr zu den kalkulierten Konditionen verzinsen kann. Sie fällt nur an, wenn Sie einen Kredit vor dem regulären Laufzeitende ablösen – etwa um ihn durch ein günstigeres Darlehen zu ersetzen.
Bei Ratenkrediten gesetzlich begrenzt
Für Verbraucherdarlehen begrenzt das Gesetz die Höhe der Entschädigung (§ 502 BGB). Maßgeblich sind zwei Obergrenzen:
- Höchstens 1,0 Prozent des vorzeitig zurückgezahlten Betrags – beziehungsweise 0,5 Prozent, wenn die Restlaufzeit des Kredits weniger als ein Jahr beträgt.
- Zugleich darf die Entschädigung nie höher sein als der Zinsbetrag, den Sie für die Restlaufzeit noch gezahlt hätten.
Damit bleibt die Vorfälligkeitsentschädigung bei einem klassischen Ratenkredit überschaubar und gut kalkulierbar. Bei variabel verzinsten Krediten ist eine vorzeitige Rückzahlung in der Regel ohnehin flexibel möglich.
Hinweis: Für Immobilien- und Baufinanzierungen gelten eigene, weitergehende Regeln – dort kann die Entschädigung deutlich höher ausfallen. Dieser Artikel bezieht sich auf die Umschuldung von Raten- und Konsumkrediten.
Wann sich die Umschuldung trotzdem lohnt
Eine Vorfälligkeitsentschädigung ist kein Ausschlusskriterium – sie ist eine Rechengröße. Entscheidend ist der Vergleich der Gesamtkosten:
Illustratives Rechenbeispiel (zur Veranschaulichung, keine tagesaktuellen Konditionen): [ZINSBEISPIEL: Restschuld, Effektivzins Altkredit, Restlaufzeit, daraus Vorfälligkeitsentschädigung (gedeckelt), gegenübergestellt der Zinsersparnis durch einen neuen Kredit mit Effektivzins X – Nettovorteil ausweisen. Von Marco mit einem aktuellen repräsentativen Beispiel füllen.]
Solange die Zinsersparnis des neuen Darlehens die Entschädigung übersteigt, bleibt unter dem Strich ein Vorteil. Gerade bei hohen Restschulden und einem deutlichen Zinsunterschied ist das häufig der Fall.
So gehen Sie vor
- Ablösesumme anfordern. Lassen Sie sich von Ihrer Bank die aktuelle Ablösesumme inklusive einer etwaigen Vorfälligkeitsentschädigung schriftlich nennen.
- Vergleich rechnen. Stellen Sie die Ablösesumme den Gesamtkosten des neuen Kredits über den Effektivzins gegenüber.
- Sauber ablösen. Stimmt das Ergebnis, lösen Sie den Altkredit ab – bei mehreren Verträgen in einem Schritt, siehe mehrere Kredite zusammenfassen.
Fazit
Die Vorfälligkeitsentschädigung schreckt viele unnötig ab. Bei Ratenkrediten ist sie gesetzlich gedeckelt und meist gering – und in der Gesamtrechnung oft schnell wieder verdient. Ob sich Ihre Umschuldung nach Abzug der Entschädigung lohnt, prüfen wir kostenlos, unverbindlich und schufa-neutral für Sie. Jetzt Umschuldung prüfen.