EM Kredit
Umschuldung

Vorfälligkeitsentschädigung bei der Umschuldung

Wann Banken bei vorzeitiger Kreditablöse eine Entschädigung verlangen dürfen, wie hoch sie bei Ratenkrediten maximal ausfällt und wann sich die Umschuldung trotzdem lohnt.

von Marco Köper 2 Min. Lesezeit Aktualisiert am

Wer einen laufenden Kredit vorzeitig ablöst, spart künftige Zinsen – der Bank entgehen sie. Für diesen Ausgleich darf sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. Bei einer Umschuldung ist diese Position wichtig, weil sie über die tatsächliche Ersparnis mitentscheidet. Die gute Nachricht: Bei Ratenkrediten ist sie gesetzlich gedeckelt.

Was die Vorfälligkeitsentschädigung ist

Die Vorfälligkeitsentschädigung ist ein finanzieller Ausgleich dafür, dass die Bank ihr Geld früher zurückbekommt als vereinbart und den Restbetrag nicht mehr zu den kalkulierten Konditionen verzinsen kann. Sie fällt nur an, wenn Sie einen Kredit vor dem regulären Laufzeitende ablösen – etwa um ihn durch ein günstigeres Darlehen zu ersetzen.

Bei Ratenkrediten gesetzlich begrenzt

Für Verbraucherdarlehen begrenzt das Gesetz die Höhe der Entschädigung (§ 502 BGB). Maßgeblich sind zwei Obergrenzen:

  • Höchstens 1,0 Prozent des vorzeitig zurückgezahlten Betrags – beziehungsweise 0,5 Prozent, wenn die Restlaufzeit des Kredits weniger als ein Jahr beträgt.
  • Zugleich darf die Entschädigung nie höher sein als der Zinsbetrag, den Sie für die Restlaufzeit noch gezahlt hätten.

Damit bleibt die Vorfälligkeitsentschädigung bei einem klassischen Ratenkredit überschaubar und gut kalkulierbar. Bei variabel verzinsten Krediten ist eine vorzeitige Rückzahlung in der Regel ohnehin flexibel möglich.

Hinweis: Für Immobilien- und Baufinanzierungen gelten eigene, weitergehende Regeln – dort kann die Entschädigung deutlich höher ausfallen. Dieser Artikel bezieht sich auf die Umschuldung von Raten- und Konsumkrediten.

Wann sich die Umschuldung trotzdem lohnt

Eine Vorfälligkeitsentschädigung ist kein Ausschlusskriterium – sie ist eine Rechengröße. Entscheidend ist der Vergleich der Gesamtkosten.

Lassen Sie sich die Vorfälligkeitsentschädigung von Ihrer Bank beziffern — bei Verbraucherkrediten ist sie gesetzlich gedeckelt. Diesem einmaligen Betrag stellen Sie die Zinsersparnis gegenüber, die ein neues Darlehen über die verbleibende Laufzeit bringt. Was nach Abzug übrig bleibt, ist Ihr Nettovorteil; die Ersparnisseite rechnen Sie in unserem Kreditrechner durch.

Solange die Zinsersparnis des neuen Darlehens die Entschädigung übersteigt, bleibt unter dem Strich ein Vorteil. Gerade bei hohen Restschulden und einem deutlichen Zinsunterschied ist das häufig der Fall.

So gehen Sie vor

  1. Ablösesumme anfordern. Lassen Sie sich von Ihrer Bank die aktuelle Ablösesumme inklusive einer etwaigen Vorfälligkeitsentschädigung schriftlich nennen.
  2. Vergleich rechnen. Stellen Sie die Ablösesumme den Gesamtkosten des neuen Kredits über den Effektivzins gegenüber.
  3. Sauber ablösen. Stimmt das Ergebnis, lösen Sie den Altkredit ab – bei mehreren Verträgen in einem Schritt, siehe mehrere Kredite zusammenfassen.

Fazit

Die Vorfälligkeitsentschädigung schreckt viele unnötig ab. Bei Ratenkrediten ist sie gesetzlich gedeckelt und meist gering – und in der Gesamtrechnung oft schnell wieder verdient. Ob sich Ihre Umschuldung nach Abzug der Entschädigung lohnt, prüfen wir kostenlos, unverbindlich und schufa-neutral für Sie. Jetzt Umschuldung prüfen.

Häufige Fragen

Was ist eine Vorfälligkeitsentschädigung?
Ein finanzieller Ausgleich dafür, dass die Bank ihr Geld früher zurückbekommt als vereinbart und den Restbetrag nicht mehr zu den kalkulierten Konditionen verzinsen kann. Sie fällt nur an, wenn Sie einen Kredit vor dem regulären Laufzeitende ablösen — etwa um ihn durch ein günstigeres Darlehen zu ersetzen. Bei laufender Rückzahlung nach Plan entsteht sie nie.
Gibt es neben der Ein-Prozent-Grenze noch eine zweite Obergrenze?
Ja, und sie wird oft übersehen: Die Entschädigung darf nie höher sein als der Zinsbetrag, den Sie für die Restlaufzeit noch gezahlt hätten. Neben der Grenze von 1,0 Prozent des vorzeitig zurückgezahlten Betrags — beziehungsweise 0,5 Prozent bei einer Restlaufzeit unter einem Jahr — greift also immer die jeweils niedrigere der beiden Deckelungen nach § 502 BGB.
Gilt der gesetzliche Deckel auch für Baufinanzierungen?
Nein. Für Immobilien- und Baufinanzierungen gelten eigene, weitergehende Regeln — dort kann die Entschädigung deutlich höher ausfallen als bei einem Raten- oder Konsumkredit. Die Deckelung nach § 502 BGB auf 1,0 beziehungsweise 0,5 Prozent bezieht sich auf Verbraucherdarlehen. Bei variabel verzinsten Krediten ist eine vorzeitige Rückzahlung ohnehin in der Regel flexibel möglich.
Lohnt sich eine Umschuldung trotz Vorfälligkeitsentschädigung?
Sie ist kein Ausschlusskriterium, sondern eine Rechengröße. Lassen Sie sich den Betrag von Ihrer Bank beziffern und stellen Sie ihm die Zinsersparnis gegenüber, die das neue Darlehen über die verbleibende Laufzeit bringt. Was nach Abzug übrig bleibt, ist Ihr Nettovorteil. Solange die Zinsersparnis die einmalige Entschädigung übersteigt, bleibt unter dem Strich ein Vorteil — bei hohen Restschulden und deutlichem Zinsunterschied ist das häufig der Fall.
Selbst durchrechnen
Was kostet es, den Kredit früher abzulösen?

Bei Raten- und Autokrediten ist die Entschädigung gesetzlich gedeckelt — doppelt, und die zweite Grenze übersehen die meisten. Bei Immobiliendarlehen gilt der Deckel nicht; dort ist die wichtigere Frage, ab wann Sie ohne Entschädigung herauskommen.

Zum Vorfälligkeitsrechner
Lohnt sich Ihre Umschuldung?

Alte Kredite oder ein dauerhaft genutzter Dispo kosten oft mehr als nötig. Rechnen Sie durch, welche Rate nach einer Zusammenfassung bleibt — und was Sie über die Laufzeit sparen.

Zum Umschuldungsrechner

Weiterlesen